Hilfsnavigation
Volltextsuche
Pressestelle
Seiteninhalt

Siloplatten können nachträglich genehmigt werden


Kreis senkt Betrag für Ausgleichszahlung
12. Dezember 2008

Bis zum 31. März 2009 können Landwirte nachträglich noch bisher ungenehmigte gepflasterte Silageplatten genehmigen lassen. Um das Verfahren möglichst schnell und reibungslos abzuwickeln, bietet der Landkreis ein einfaches Genehmigungsverfahren an. Dabei kann, wenn aus betrieblichen Gründen keine naturschutzfachliche Kompensation möglich ist, der naturschutzfachliche Eingriff durch Geld ausgeglichen werden. Um eine möglichst hohe Antragszahl zu erreichen, hat die Kreisverwaltung den ursprünglich vorgesehenen Ausgleichsbetrag von 5 Euro je Quadratmeter Silageplatte jetzt auf 2,50 Euro abgesenkt. Das haben Landrat Bernhard Bramlage und Kreisrätin Jenny Daun dem Kreisausschuss als Ergebnis einer Überprüfung der Angelegenheit am Freitag mitgeteilt.

Formulare und weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Landkreises (www.landkreis-leer.de) unter Bauen und Umwelt/Bauordnungsamt.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Dieter Backer

Landkreis Leer
Bergmannstraße 37
D-26789 Leer


Telefon: +49 (0) 491 / 926-1254
Telefax: +49 (0) 491 / 926-1200
E-Mail: pressestelle@landkreis-leer.de

presse-service.de Landkreis Leer ist Mitglied bei www.presse-service.de. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.

Kontakt

Büro des Landrats/Pressestelle
Amtsleiter / Pressesprecher
Bergmannstraße 37
26789 Leer
Karte anzeigen

Telefon: 0491 926-1254
Fax: 0491 926-1200
E-Mail oder Kontaktformular
Büro des Landrats/Pressestelle
Pressesprecherin
Bergmannstraße 37
26789 Leer
Karte anzeigen

Telefon: 0491 926-1149
Fax: 0491 926-91149
E-Mail oder Kontaktformular