Es handelt sich um ein Virus vom Typ H5N3, das nicht auf den Menschen übertragbar ist. Um die Ausweitung der Krankheit auf hiesige Geflügelbestände zu verhindern, sind ab sofort zunächst befristet bis zum 31. Januar 2009 in ganz Nordrhein-Westfalen und damit auch im Kreis Unna und in Hamm alle Geflügelmärkte, Geflügelbörsen und Geflügelausstellungen verboten. Bereits erteilte Genehmigungen werden zurückgezogen. Das gilt nicht für Veranstaltungen, bei denen ausschließlich Tauben ausgestellt werden.
Im Hinblick auf die Situation in Niedersachsen weist die Veterinärbehörde des Kreises Geflügelhalter darauf hin, dass diese schon jetzt für Aufstallungsmöglichkeiten sorgen müssen.
Weitere Informationen rund um das Thema Geflügelpest gibt es im Internet unter www.kreis-unna.de oder bei Dr. Tobias Kirschner vom Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz des Kreises unter Tel. 02303/27-1339 oder der E-Mail tobias.kirschner@kreis-unna.de.
Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Susanne Kronenberg, Fon 02303 27-1113, E-Mail susanne.kronenberg@kreis-unna.de