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Amtsapothekerin Habbes rät


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16. Januar 2009

Amtsapothekerin Habbes rät

Infos auf Arzneimittelpackung beachten

Kreis Unna. (PK) Eine Arzneimittelverpackung soll das Medikament schützen und den Anwender informieren. Seit einigen Jahren wird deshalb ein Verfallsdatums auf der Packung angegeben. „Fehlt das, ist das Medikament mit Sicherheit älter als fünf Jahre und muss entsorgt werden“, betont die amtsapothekerin des Kreises, Birgit Habbes. Das Verfallsdatum gilt bei manchen Präparaten nur für die ungeöffnete Packung. „Augentropfen beispielsweise sind nach Anbruch der Packung nur vier Wochen haltbar“, so die Amtsapothekerin weiter. Wenn ein Medikament besonders gelagert werden muss, etwa im Kühlschrank, sei auch dies auf der Packung vermerkt. Alle Arzneimittel sollten für Kinder unzugänglich verwahrt werden. Auf der Packung wird auch die Art der Anwendung erläutert. Manche Tabletten werden nicht geschluckt, sondern zum Beispiel eingeführt. Manche "Salbe" ist eigentlich ein Tubenkonzentrat und wird nach dem Auflösen in Wasser zum Tee. Auch Tinkturen können zum Einreiben bestimmt sein statt zur Einnahme. „Deshalb muss der Hersteller auch auf der Verpackung angeben, wie das Mittel anzuwenden ist“, erläutert Amtsapothekerin Birgit Habbes weiter. Die Chargenbezeichnung ist vor allem für die Apotheke wichtig. Eine Charge sind die Medikamente, die in ein- und demselben Herstellungsgang produziert wurden. Apotheker überprüfen in täglichen Stichproben die Arzneimittellieferungen. Sollte trotz Qualitätskontrollen ein Präparat nicht einwandfrei sein, bittet die Amtsapothekerin sich an eine Apotheke zu wenden.


Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Constanze Rauert, Fon 02303 27-1013, E-Mail constanze.rauert@kreis-unna.de
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