Laut Tierseuchenverfügung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt vom 9. Februar, die sich an die Halter von Schafen, Ziegen und Rindern richtet, sind alle impffähigen Tiere mit dem erforderlichen Mindestalter bis zum 15. April gegen die Blauzungenkrankheit impfen oder nachimpfen zu lassen. Nachwachsende Tiere müssen geimpft werden, sobald sie das impffähige Alter erreicht haben, um sie gegen die Übertragung der Krankheit besonders im Spätsommer zu schützen.
„Im letzten Jahr diente die Impfung vornehmlich der Abwendung von Schäden in Milchvieh- und Schafhaltungen. Daher war die Impfung in Mutterkuh- und Ammenhaltungen in 2008 freiwillig“, so Dr. Andreas Raaz, Leiter des Sachgebiets Veterinärwesen beim Kreis Steinfurt. „In diesem Jahr geht es darum, durch eine dichte Impfdecke den Erreger der Blauzungenkrankheit weiter zurückzudrängen“, erklärt der Amtsveterinär. Aus diesem Grund ist die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit in Mutterkuh- und Ammenhaltungen in diesem Jahr verpflichtend.
Lediglich Mastrinder, die ausschließlich in Ställen gehalten werden, sind von der Impfverpflichtung ausgenommen.
Trotz des hohen organisatorischen Aufwandes bei den Tierhaltern und den praktizierenden Tierärzten geht das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt von einem ähnlich reibungslosen Verlauf der Impfaktion wie im vergangenen Jahr aus.
Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit sind beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Telefon 02551-692915, oder unter www.kreis-steinfurt.de (Rubrik Gesundheit und Ordnung) erhältlich.
Die Tierseuchenverfügung vom 9. Februar ist im Amtsblatt Nummer 4 auf der Internetseite des Kreises Steinfurt (Rubrik Politik und Verwaltung) abrufbar.