
Zunehmend mehr Anträge beziehen sich auf eingebürgerte Personen sowie auf Aussiedler aus der ehemaligen UdSSR, die aus Migrationsgründen zum ursprünglich deutschen Familiennamen der mütterlichen Abstammungslinie zurückkehren wollen. Der Rückgang bei Vornamensänderungen ist auf das Inkrafttreten des Artikels 47 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zurückzuführen, wodurch jetzt die Standesämter ermächtigt sind, u. a. Erklärungen von Spätaussiedlern zur Angleichung ihres Vornamens an die deutsche Schreibweise und zum Wegfall des Vatersnamens entgegenzunehmen.
Insgesamt ergingen 2008 in 64 (2007: 70) Fällen ein Namensänderungsbescheid: 45 (2007: 40) davon aufgrund der Änderung des Nachnamens und 19 (2007: 30) wegen der Änderung des Vornamens. Schließlich sind im vorigen Jahr in 7 (2007: 7) Fällen die Anträge nach Beratung zurückgezogen oder -gestellt worden.
Die Gebühren betragen für die Namensänderung 1.000 Euro und bei der Änderung des Vornamens 250 Euro. Eine Gebührenermäßigung erfolgt bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses an der Namensänderung und kann auch Personen in besonderen wirtschaftlichen Verhältnissen gewährt werden.
Nach Städten und Gemeinden aufgeschlüsselt ergibt sich folgendes Bild:
Vornamensänderungen:
Bergkamen: 2
Bönen: -
Fröndenberg: 2
Holzwickede: -
Kamen: 4
Lünen: 3
Schwerte: 2
Selm: -
Unna: 5
Werne: 1
Gesamt: 9
Namensänderungen:
Bergkamen: 3
Bönen: 1
Fröndenberg: 5
Holzwickede: 1
Kamen: 5
Lünen: 5
Schwerte: 10
Selm: 2
Unna: 9
Werne: 4
Gesamt: 45
Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Susanne Kronenberg, Fon 02303 27-1113, E-Mail susanne.kronenberg@kreis-unna.de