
Deshalb rät die Untere Landschaftsbehörde des Kreises, wildlebende Pflanzen und auch Tiere zu schützen. „Viele der früh blühenden Blumen gehören sogar zu den besonders geschützten Pflanzenarten.“ Werden solch seltene Pflanzen gepflückt, können sie keinen Samen mehr entwickeln und bekommen keine Blüten mehr. Sie fehlen dann natürlich auch als Nahrungsquelle der Wildbienen, ohne deren „Arbeit“ es wiederum z.B. keine Johannisbeeren gibt. Besonders geschützt sind beispielsweise alle heimischen Orchideenarten wie das gefleckte Knabenkraut und Seerosengewächse wie die Kleine Teichrose. Aber auch nichtbedrohte Pflanzen, zu denen beispielsweise die Weidenkätzchen gehören, sollten nicht en gros gepflückt werden.
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