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Amtsapothekerin warnt vor Wundermitteln


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14. Mai 2009

Amtsapothekerin warnt vor Wundermitteln

Zehn Anzeichen für Quacksalberei

Kreis Unna. (PK) Geheime Indianerrezepte gegen Krebs, garantierte Heilung ohne jede Nebenwirkung -"Wundermittel" versprechen viel, was sie nicht halten können. Zudem werden immer wieder in angeblich „harmlosen“ und/oder „rein pflanzlichen“ Produkten bedenkliche oder auch unerlaubte Inhaltsstoffe gefunden. Gefährlich kann es auch werden, wenn das teuer gekaufte „Wundermittel“ ohnehin nutzlos ist.

Wer Risiken und teure Fehlgriffe vermeiden will, sollte sich vom Apotheker beraten lassen, rät die Amtsapothekerin des Kreises Unna, Birgit Habbes. Sie nennt zehn Punkte, die Hinweise darauf geben, ob es sich bei einer Behandlungsmethode, einem Produkt oder einem „Heilmittel“ um Scharlatanerie oder Quacksalberei handelt.

  • Das Präparat ist frei von Nebenwirkungen oder wird als "völlig natürlich" beworben.

  • Unrealistische Erfolge werden versprochen oder sogar garantiert, teilweise sogar mit Geld-zurück-Garantie.

  • Das Mittel hilft gegen viele sehr unterschiedliche Krankheiten: Krebs und Asthma, Potenzstörungen und Hautausschlag - der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.

  • Ob Indianerstamm oder Weltraumforschung - die Herkunft ist geheimnisumwittert und exotisch. Besonders vorsichtig sollte man sein, wenn der Vertreiber nicht in Deutschland beheimatet ist.

  • Das Präparat verspricht, besser als die Schulmedizin zu wirken.

  • Die versprochenen Wirkungen werden mit ausländischen Experten belegt, etwa einem Professor aus den USA. Diese Experten sind nicht nachprüfbar.

  • Um den Entdecker gibt es einen Personenkult.

  • Das Mittel wird seit Jahren oder Jahrzehnten verkauft und beworben. Dennoch fehlen wissenschaftliche Wirkungsnachweise. Andere Präparate werden als "Neuentdeckung" angepriesen.

  • Das Präparat sieht auf den ersten Blick wie ein Arzneimittel aus und wird auch als solches beworben, ist aber nicht zugelassen. Das erkennt man auf der Verpackung: Zugelassene Arzneimittel sind mit einer Zulassungsnummer beschriftet. Die PZN-Nummer ist nur eine Bestellnummer, sie hat nichts mit dem rechtlichen Status zu tun.
  • Die Zusammensetzung ist nicht genau ausgewiesen. Oder es wird betont, dass das Präparat unrealistische "Mängel in der Ernährung" ausgleicht.



Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Silke Schmücker, Fon 02303 27-1113, E-Mail silke.schmuecker@kreis-unna.de
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