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Ausbildungsförderung für Schüler


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19. Mai 2009

Ausbildungsförderung für Schüler

BAföG-Leistungen schon jetzt beantragen

Kreis Unna. (PK) BAföG-Leistungen für Schülerinnen und Schüler sollten schon jetzt beim Kreis Unna beantragt werden, auch wenn die Ausbildung erst im August begonnen wird. Darauf weist das Sachgebiet für Ausbildungsförderung des Kreises Unna hin.

Rund 1.400 Anträge werden jährlich bei der Kreisverwaltung gestellt. Allein durch die Vielzahl der zu Beginn des Schuljahres eingehenden Anträge könne es bei der Bewilligung zu Verzögerungen kommen. Und wer BAföG erst nach Ausbildungsbeginn stellt, kann bares Geld verlieren, da ein Anspruch auf Ausbildungsförderung zwar mit Beginn der Ausbildung entsteht, aber frühestens ab Antragsstellung gezahlt wird.

Fördermöglichkeiten bestehen bei (Berufs-)Fachschulklassen (z.B. Erzieher, Heilerziehungspfleger, Kinderpfleger, kaufmännischer, umwelttechnischer, elektrotechnischer, gestaltungstechnischer, informationstechnischer Assistent, Ergo- und Physiotherapeuten etc.), sofern Sie einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln und bei Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt. Ebenso sind Abendgymnasium (ab dem 4. Semester) und Abendrealschulen und Kollegs über den Kreis Unna (ab dem 1. Semester) förderungsfähig. Unter besonderen Voraussetzungen erhalten auch Schülerinnen und Schüler von weiterführenden allgemein- und berufsbildenden Schulen BAföG-Leistungen, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und notwendig auswärtig untergebracht sind.

Die Höhe der dann im Einzelfall zu gewährenden Leistungen richtet sich nach dem gewählten Ausbildungsweg und ist in der Regel vom Einkommen und Vermögen des Auszubildenden und vom Einkommen des Ehegatten und der Eltern abhängig. Insbesondere sind die Einkommensverhältnisse der leiblichen Eltern des vorletzten Kalenderjahres (Einkommenssteuerbescheid 2007, Rentenbescheid, Nachweise Lohnersatzleistungen etc.) bei einer Antragsstellung beizufügen.

Erfreulicherweise hat der Gesetzgeber die Bedarfssätze zum August 2008 und den Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag zum März 2009 um ca. 10 % für alle danach beginnenden Ausbildungen angehoben. Nunmehr können alle Antragssteller monatlich bis zu 400 € hinzuverdienen, ohne dass eine Anrechnung auf die BAföG-Leistungen erfolgt.

Weitergehend werden Auszubildende mit Kindern durch einen Kinderbetreuungszuschlag gezielt unterstützt. Auszubildende mit Migrationshintergrund und Auszubildende, die ihre Ausbildung ganz oder teilweise im Ausland absolvieren, können ab sofort leichter als bisher nach dem BAföG gefördert werden. Hingegen sind für Ausbildungen im Ausland spezielle Ämter für Ausbildungsförderung und für Studentinnen und Studenten das jeweilige Studentenwerk und nicht der Kreis Unna zuständig.

Weitere Informationen gibt es bei Stefan Eggert von der Ausbildungsförderung des Kreises unter Tel. 02303/27-2157. Antragsvordrucke erhalten Sie beim Kreis Unna, den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie weitergehende Informationen zu Ansprechpartnern, Förderungsmöglichkeiten etc. im Internet unter www.kreis-unna.de (Stichwort: BAföG).


Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Susanne Kronenberg, Fon 02303 27-1113, E-Mail susanne.kronenberg@kreis-unna.de


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Kreis Unna | Presse und Kommunikation | Friedrich-Ebert-Straße 17 | 59425 Unna | Tel. 02303 27-1213 | Fax: 02303 27-1699 | E-Mail: pk@kreis-unna.de