
Für Länder, die dem Schengener Abkommen beigetreten sind, genügt in der Regel eine beglaubigte, deutschsprachige Bescheinigung des behandelnden Arztes. Das Formular kann bei der Bundesopiumstelle, Tel. 0228/207-5105, angefordert werden; im Internet steht es als Download beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte unter www.bfarm.de zur Verfügung. Für die Einreise in andere Länder empfiehlt es sich, bei der diplomatischen Vertretung des Reiselandes nachzufragen. Die jeweiligen Ruf-nummern gibt es beim Auswärtigen Amt unter Tel. 030/5000-2000 oder im Internet unter www.auswaertiges-amt.de.
Auch Ärzte und Apotheker beraten über die Mitnahme von Medikamenten. Beim Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz beantwortet weitere Fragen zu den gesetzlichen Bestimmungen die Amtsapothekerin Birgit Habbes, Tel. 02303/27-1229. Nach Vorlage einer Bescheinigung des behandelnden Arztes und des dazugehörigen Rezeptes erteilt sie auch die behördliche Genehmigung für die Mitnahme von Betäubungsmittel im grenzüberschreitenden Verkehr.
Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Silke Schmücker, Fon 02303 27-1113, E-Mail silke.schmuecker@kreis-unna.de