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Kreis appelliert an alle LKW-Fahrer


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22. Juli 2009

Kreis appelliert an alle LKW-Fahrer

An Verlängerungstermine für Führerschein denken

Kreis Unna (PK). Für Berufskraftfahrer und alle, die dies noch werden wollen, gelten jetzt neue Regelungen. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Berufskraftfahrerqualifikation müssen ab dem 10. September 2009 alle LKW-Fahrer neben ihrer Fahrerlaubnis zusätzlich entweder die Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder eine Grundqualifikation durch Prüfung der Industrie- und Handelskammer nachweisen. Diese neue Vorschrift gilt nicht für LKW-Fahrer, die am Stichtag bereits im Besitz einer gültigen LKW-Fahrerlaubnis sind. Darauf weist der Fachbereich Straßenverkehr des Kreises Unna hin.

LKW-Fahrer, die als Berufskraftfahrer unterwegs sind, sollten in ihrem eigenen beruflichen Interesse darauf achten, den fünfjährigen Verlängerungstermin für den LKW-Führerschein nicht zu versäumen. „Wer die Verlängerung vergisst und einen neuen Führerschein erteilt bekommt, verliert den Bestandsschutz. Erst nach dem Bestehen einer Prüfung vor der IHK dürfen diese Fahrer wieder für ihren Arbeitgeber im gewerblichen Verkehr tätig sein“, betont Bernd Grundmann von der Führerscheinstelle des Kreises. „Spediteure und Transportunternehmer sollten ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dieser wichtigen Angelegenheit unterstützen und gemeinsam darauf achten, dass niemand durch ein Versäumnis seine berufliche Existenz gefährdet“, so Grundmann weiter.

Die Europäische Union hatte die Anhebung des Mindestniveaus für die Aus- und Weiterbildung des Fahrpersonals im Güterkraftverkehr und in der Personenbeförderung beschlossen, um europaweit die Verkehrssicherheit zu verbessern.

Weitere Informationen zum LKW-Führerschein und der Berufskraftfahrerqualifikation gibt es bei Bernd Grundmann von der Führerscheinstelle des Kreises unter Tel. 02303/27-1136 oder unter der E-Mail: bernd.grundmann@kreis-unna.de.


Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Constanze Rauert, Fon 02303 27-1013, E-Mail constanze.rauert@kreis-unna.de


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