
LKW-Fahrer, die als Berufskraftfahrer unterwegs sind, sollten in ihrem eigenen beruflichen Interesse darauf achten, den fünfjährigen Verlängerungstermin für den LKW-Führerschein nicht zu versäumen. „Wer die Verlängerung vergisst und einen neuen Führerschein erteilt bekommt, verliert den Bestandsschutz. Erst nach dem Bestehen einer Prüfung vor der IHK dürfen diese Fahrer wieder für ihren Arbeitgeber im gewerblichen Verkehr tätig sein“, betont Bernd Grundmann von der Führerscheinstelle des Kreises. „Spediteure und Transportunternehmer sollten ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dieser wichtigen Angelegenheit unterstützen und gemeinsam darauf achten, dass niemand durch ein Versäumnis seine berufliche Existenz gefährdet“, so Grundmann weiter.
Die Europäische Union hatte die Anhebung des Mindestniveaus für die Aus- und Weiterbildung des Fahrpersonals im Güterkraftverkehr und in der Personenbeförderung beschlossen, um europaweit die Verkehrssicherheit zu verbessern.
Weitere Informationen zum LKW-Führerschein und der Berufskraftfahrerqualifikation gibt es bei Bernd Grundmann von der Führerscheinstelle des Kreises unter Tel. 02303/27-1136 oder unter der E-Mail: bernd.grundmann@kreis-unna.de.
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