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Jugendamt des Kreises rät


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20. August 2009

Jugendamt des Kreises rät

U-Untersuchungen für ihr Kind nicht versäumen

Kreis Unna. (PK) Die Früherkennung von Krankheiten ist ein wichtiger Teil der Medizin, besonders in der Kinderheilkunde. Grundsätzlich gilt: Je früher Defizite erkannt werden, umso größer sind die Entwicklungschancen. Der Fachbereich Familie und Jugend des Kreises Unna appelliert deshalb an alle Eltern, jede Vorsorgeuntersuchung als Chance für ihr Kind wahrzunehmen.

Der Fachbereich weist außerdem darauf hin, dass in Zukunft Eltern, die nicht oder nicht rechtzeitig mit ihren Kindern an den Vorsorgeuntersuchungen U5-U9 teilnehmen, vom Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (LIGA) an die Teilnahme erinnert werden. Dort werden die Früherkennungsuntersuchungen bei der "Zentralen Stelle Gesunde Kindheit" erfasst.

Für jedes Kind, das an einer Früherkennungsuntersuchung (U5 bis U9) teilgenommen hat, ist die Ärztin oder der Arzt verpflichtet, eine Bestätigung an diese Zentrale Stelle zu senden. Dort werden die Kinder ermittelt, für die eine Meldung fehlt. Rechtzeitig vor Ablauf des für die Untersuchung vorgesehenen Zeitraumes erhalten die Eltern vom "LIGA" ein Erinnerungsschreiben. Sollte bis zum Ablauf des Untersuchungszeitraumes noch immer kein Arztbesuch erfolgt sein, informiert das "LIGA" das örtliche Jugendamt, das dann Kontakt mit den Eltern aufnimmt.

Die Mitteilung an die örtlichen Jugendämter erfolgt aufgrund der am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Landesverordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen, mit der die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen die Teilnahmequote an den Vorsorgeuntersuchungen erhöhen und damit den Kinderschutz verbessern will.

„Laut der Verordnung ist es unsere Aufgabe zu prüfen, ob gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen", erläutert Friederich Wilhelm Rebbe, Leiter des Fachbereichs Familie und Jugend des Kreises Unna. „Wir fragen nach den Gründen für die versäumte U-Untersuchung, bieten bei Bedarf Beratung und Hilfe an und lenken den Blick auf die Bedürfnisse der Kinder." Die Jugendämter haben sich gut vorbereitet und unter der Regie des Landesjugendamtes ein gemeinsames Bearbeitungsverfahren erstellt.

In NRW hat jedes Kind Anspruch auf kostenlose Vorsorgeuntersuchungen. Insgesamt gibt es 10 Früherkennungsuntersuchungen, die so genannten U`s: Von der U1 direkt nach der Geburt bis zur U9 im Alter von 6 Jahren und dann noch einmal die J1 für die 12- bis 14-Jährigen. Die Meldung untersuchter Kinder an das "LIGA" erfolgt nach der neuen Verordnung erst ab der U5, dann ist das Kind 5,5 Monate alt. Bei jeder dieser U`s wird untersucht, ob sich das Kind dem Alter entsprechend entwickelt, ob alle Organe im Körper funktionieren und wie die Beweglichkeit und die Sprache ausgebildet sind. Im Regelfall dauert die Untersuchung nicht länger als eine halbe Stunde.


Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Susanne Kronenberg, Fon 02303 27-1113, E-Mail susanne.kronenberg@kreis-unna.de


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