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Kindliche Neugier kann gefährlich sein


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20. August 2009

Kindliche Neugier kann gefährlich sein

Hinweise bei Vergiftungen

Kreis Unna. (PK) Der kindliche Entdeckungsdrang kann auch Gefahren in sich bergen, wenn der Nachwuchs z.B. Dinge verzehrt, die Vergiftungen hervorrufen können. Typische Beispiele hierfür sind Pflanzen, Medikamente, Reinigungsmittel, Zigaretten und auch Lampenöl. „Erste Regel ist es dann, Ruhe zu bewahren", so Norbert Hahn, Gesundheitsdezernent des Kreises Unna.

Eine riesige Verlockung stellen für Kinder bunte Dragees und Tabletten dar, da diese wie Süßigkeiten aussehen. „Medikamente gehören nicht in Kinderhände", so der Kreisdezernent. Er rät daher, diese außerhalb der Reichweite von Kindern zu lagern. Am besten sei es, die Medikamente in einem verschlossenen Schrank aufzubewahren.

Auch Wasch- und Spülmittel sowie Haushaltsreiniger gehören nicht in die Reichweite des Nachwuchses. Diese Mittel schäumen nach dem Verschlucken auf. Aufsteigender Schaum kann in die Lunge gelangen und gegebenenfalls zur Erstickung führen. Außerdem führen diese Mittel zu Reizungen des Magen-Darm-Traktes. Hahn rät vorsorglich den Eltern, möglichst ph-neutrale Mittel zu kaufen. Mittel mit alkalischen (extrem hohen) oder sauren (niedrigen) pH-Werten führen eher zu Komplikationen, wenn sie verschluckt werden. Zu Verätzungen des Magen-Darm-Traktes können flüssige Entkalker führen, die aggressive Substanzen, wie z.B. Ameisensäure enthalten. Beim Kauf von Wasch- und Spülmitteln sowie flüssigen Haushaltsreinigern sollten Eltern Produkte in Flaschen mit kindergesichertem Verschluss wählen. Auf keinen Fall dürfen gefährliche Flüssigkeiten in Limonadenflaschen oder andere Lebensmittelbehälter umgefüllt werden.

Auch Tabak ist laut Auskunft des Kreis-Gesundheitsdezernenten eine Gefahr für Kinder. Schon nach dem Verzehr einer Zigarette kann ein Kind erkranken. Aschenbecher sollten daher niemals in Reichweite von Kleinkindern stehen.

Eltern sollten zudem darauf achten, dass in ihrem Haus und Garten keine giftigen Pflanzen wachsen. Auch eine Überprüfung des Weges zum Kindergarten oder Spielplatz ist sinnvoll. Unabhängig davon rät der Gesundheitsexperte allen Eltern, ihre Kinder frühzeitig dazu anzuhalten, keine Pflanzen oder Beeren ohne Aufsicht zu essen. Bei kleinen Kindern ist eine lückenlose Aufsicht durch einen Erwachsenen unerlässlich. Der Verzehr von Pflanzen, wie z.B. Dieffenbachia, Oleander, Maiglöckchen, Herbstzeitlose, Gartenbohne, Stechapfel, Aronstab, Bärenklau, Goldregen sowie Tollkirsche kann zu schweren Vergiftungen führen.

Sollte ein Kind trotz der Vorsichtsmaßnahmen giftige Substanzen zu sich genommen haben, wird den Eltern folgendes empfohlen: Wenn keine lebensbedrohliche Notlage die sofortige Verständigung des Haus- oder sogar Notarztes erfordert, dann können Eltern zuerst in einer Vergiftungsinformationszentrale anrufen (Giftnotruf: z.B. Bonn, Tel. 0228/19240 oder Berlin, Tel. 030/19240). Dort erhalten sie gezielte Hilfe, wenn möglichst genaue Angaben zu der verschluckten giftigen Substanz oder Pflanze vorliegen. Auf keinen Fall sollte ohne vorherige ärztliche Anweisung das Kind zum Erbrechen gebracht werden. Es besteht die Gefahr, dass Erbrochenes in die Lunge gerät. Dieses ist in der Regel gefährlicher als das Gift selbst. Auf keinen Fall sollte Milch gegeben werden, da die darin enthaltenen Fette die Gifte leichter in den Blutkreislauf transportieren.

Norbert Hahn rät dringend: „Vor dem Kontakt mit Giftinformationszentren, Not- oder Kinderarzt oder dem Aufsuchen einer Kinderklinik-Ambulanz sind nach Möglichkeit die verzehrten Medikamente, Wasch-, Spül- und Reinigungsmittel sowie Pflanzenblätter sicherzustellen!" Die Mitnahme dieser Schadstoffe erleichtert den Ärzten die Behandlung.


Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Constanze Rauert, Fon 02303 27-1013, E-Mail constanze.rauert@kreis-unna.de


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