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26. Oktober 2009

Veterinärbehörde informiert

Sanierungsverfahren bei BVD

Kreis Unna. (PK) Über das gesetzliche Neuregelungen zur Bekämpfung der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD) informiert die Veterinärbehörde des Kreises Unna am Dienstag, 27. Oktober um 19.30 Uhr in der Aula des Landwirtschaftlichen Versuchszentrum Haus Düsse, Ostinghausen, Bad Sassendorf. Interessierte Landwirte sind zu der Veranstaltung herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei.

 

Die Infektion mit dem Virus der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD) ist eine recht häufige Virusinfektion in Rinder haltenden Betrieben, die mit massiven wirtschaftlichen Schäden einhergehen kann. Am 1. Januar 2011 tritt eine Verordnung in Kraft, mit der die anzeigepflichtige Tierseuche intensiv staatlich bekämpft werden soll.

 

Die Verordnung sieht vor, dass Rinder aus einem Bestand nur verbracht oder in einen Bestand nur eingestellt werden dürfen, wenn sie BVD-unverdächtig sind und dies durch ein entsprechendes Untersuchungsergebnis nachgewiesen wird. Diese Regelung kann eine erhebliche Handelsbeschränkung für den einzelnen Betrieb bedeuten. Für Betriebe, die bei Inkrafttreten der Bundesverordnung bereits den Status eines unverdächtigen Bestandes haben, gelten Handelserleichterungen. In Nordrhein-Westfalen können Betriebe ab sofort einem freiwilligen Verfahren beitreten, um diesen Status rechtzeitig zum 1. Januar 2011 zu erlangen.

 

Die Einzelheiten zum entsprechenden Sanierungsverfahren für die Betriebe werden bei der Informationsveranstaltung erläutert.




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Silke Schmücker, Fon 02303 27-1113, E-Mail kronenberg-schmuecker@kreis-unna.de
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