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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 12.11.2009
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Feinstaubbelastung aus Öfen und Kaminen stark zugenommen - Novelle der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung
Hintergrund der Novelle
Neuregelung Die Nachrüstungspflicht gilt jedoch nicht für bereits eingebaute Grundöfen, Kochherde, Backöfen, Badeöfen und offene Kamine sowie für Öfen, die vor dem Jahr 1950 errichtet wurden. Auch wenn eine Herstellerbescheinigung über die Einhaltung der Grenzwerte vorgelegt oder diese durch eine Vor-Ort-Messung nachgewiesen werden kann, ist ein zeitlich unbegrenzter Betrieb möglich. Ebenfalls ausgenommen von der Nachrüstungspflicht sind Öfen, die nicht als Zusatzheizungen, sondern als einzige Öfen zum Beheizen von Wohnungen oder Häusern eingesetzt werden. Eine deutliche Kostenentlastung bringt die Novelle Betreibern von Öl- und Gasheizungen: Die Intervalle der regelmäßigen Überwachungen werden verlängert. Die bisher jährliche Überwachung soll auf einen dreijährlichen beziehungsweise zweijährlichen Turnus umgestellt werden. Damit wird dem technischen Fortschritt bei Öl- und Gasheizungen Rechnung getragen, die heute wesentlich zuverlässiger arbeiten als noch vor zwanzig Jahren.
Für weitere Informationen und Fragen steht Dieter Haarhuis bei der Umweltabteilung der Stadt Iserlohn unter Telefon 02371 / 217-2945 zur Verfügung. |
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