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Förderung von Fahrzeugen für den ÖPNV


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13. Januar 2010

Förderung von Fahrzeugen für den ÖPNV

Anträge können gestellt werden

Kreis Unna. (PK) Der Kreis versteht sich als eine Region der kurzen Wege, denn dank eines guten Linienbusnetzes ist Mobilität keine Frage von Autobesitz oder nicht. Deshalb fließt die vom Land gewährte pauschalierte ÖPNV-Förderung weiterhin zum größten Teil in die Anschaffung neuer bzw. neuwertiger Busse sowohl bei konzessionierten Verkehrsunternehmen wie bei privaten Verkehrsunternehmen.

Alle Verkehrsunternehmen, die Linienverkehrsleistungen im Kreisgebiet erbringen, können die Fahrzeugförderung beantragen. Die Antragsfrist für die Fahrzeugförderung endet am 31. Januar. Zu richten sind die Anträge an die Koordinierungsstelle für Planungsaufgaben beim Kreis, Kreishaus Unna, Friedrich-Ebert-Straße 17, 59425 Unna. Rückfragen beantwortet Birgit Rüttimann im Zimmer B. 707 oder telefonisch unter 02303/27-1561.




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Constanze Rauert, Fon 02303 27-1013, E-Mail constanze.rauert@kreis-unna.de


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