
Mit der Ausgabe der Kennzeichen ist gleichzeitig die Reitabgabe von 25 Euro für Privatpferdehalter und 75 Euro für gewerbliche Reiterhöfe zuzüglich Verwaltungsgebühren und Auslagen verbunden. Diese wird zweckgebunden unter anderem für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen verwendet. Da in der Vergangenheit wiederholt ungültige Kennzeichen festgestellt oder Reiter ohne entsprechende Plaketten angetroffen wurden, werden auch in diesem Jahr verstärkt Kontrollen durchgeführt. Wer gegen die Kennzeichnungspflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro rechnen.
Diese und weitere Informationen, wie z.B. Karten mit den ausgewiesenen Reitwegen im Kreis Unna, wurden ausführlich in einer Broschüre zusammengefasst. Sowohl die Reitbroschüre als auch Formulare für die Beantragung von Reitkennzeichen können im Internet unter www.kreis-unna.de (Wohnen & Umwelt, Landschaft, Reiten) heruntergeladen oder bei der unteren Landschaftsbehörde unter Tel. 02303 / 27-2069 angefordert werden.
Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Constanze Rauert, Fon 02303 27-1013, E-Mail constanze.rauert@kreis-unna.de