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Zum Schutz der Landwirtschaft


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26. Februar 2010

Zum Schutz der Landwirtschaft

Schonzeit von Wildtauben aufgehoben

Kreis Unna. (PK) Auch für 2010 hat die obere Jagdbehörde die im Grundsatz vom 21. Februar bis 31. Oktober geltende Schonzeit für Ringeltauben im Regierungsbezirk Arnsberg aufgehoben. Darauf weist der Kreis Unna als untere Jagdbehörde hin.

Die Ringeltaube ist ein anpassungsfähiger Vogel, der sich auch in der Nähe des Menschen wohlfühlt. Er brütet in Gärten und Parks und nutzt die nahen Nahrungsangebote. Überall dort, wo Ringeltauben in großen Flügen auftauchen, können in der Landwirtschaft erhebliche Schäden durch Kotverätzungen und Fraßschäden an der Kulturfrucht entstehen. Gehen die Flugkünstler auf den umliegenden Feldern zu Schaden, müssen die Jäger eingreifen.

Die in der Schonzeit erlegten Tiere sind vom Jäger bis zum 15. November 2010 der unteren Jagdbehörde zu melden.

Die Hegeringsleiter sind bereits durch die Untere Jagdbehörde informiert worden und wurden um Bekanntgabe innerhalb ihres Hegerings in eigener Zuständigkeit gebeten. Weitere Infos erteilt der zuständige Hegeringsleiter oder die Untere Jagdbehörde unter der Tel. 02303/27-1932.




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Constanze Rauert, Fon 02303 27-1013, E-Mail constanze.rauert@kreis-unna.de


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