
Natürlich haben viele Besitzer den Wunsch, ihrem Hund ausreichende Bewegungsmöglichkeiten zu bieten. „Rechtlich problematisch wird es aber, wenn der Besitzer nicht strikt darauf achtet, dass sein Hund auf den Wegen bleibt. Stöbert er beispielsweise querfeldein, ist er eine Gefahr für Bodenbrüter und Jungwild", erläutert der Kreisjagdberater. Anders formuliert: Als beaufsichtigt gilt ein Hund nur dann, wenn er auf den Wegen in Sichtweite und im Einwirkungsbereich von Herrchen oder Frauchen ist. Wird er gerufen, muss er jederzeit sofort zurückkommen. Gerade im Frühjahr sollten sich Hundehalter besonders verantwortungsbewusst verhalten. In diesen Wochen wird der Wald zur Kinderstube für das Wild, jetzt im Mai beginnt die Setz- und Aufzuchtzeit der Rehkitze.
Wer sich nicht an die Vorschriften hält und dabei gesehen wird, wird im Kreisgebiet in der Regel von den Jägern auf das Fehlverhalten aufmerksam gemacht. Die Erfahrung zeigt, dass so mancher durch ein Gespräch sensibilisiert werden kann. „Unbelehrbare müssen allerdings mit Konsequenzen in Form einer Geldbuße rechnen", so Kreisjagdberater Hiddemann.
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