
Insgesamt wurde im letzten Jahr 2.275 Anträgen auf Gewährung von „Hilfe zur Pflege“ oder das „Pflegewohngeld“ entsprochen. In der vollstationären Pflege waren 2.188 betroffene Antragsteller untergebracht. In der Kurzzeitpflege waren es 69 und in der Tagespflege 18, wie Wilhelm Risse, als Sachgebietsleiter im Fachbereich Arbeit und Soziales zuständig für Hilfen bei Pflegebedürftigkeit, mitteilt. Insgesamt wendete der Kreis Unna 2009 rund 25,8 Mio. Euro für die Hilfen bei Pflegebedürftigkeit auf (2008: 24,86 Mio. Euro).
Finanzielle Hilfen bekommen Pflegebedürftige, wenn sie die entstehenden Kosten der Pflege und der Verpflegung nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen oder durch die Leistungen der Pflegekasse oder durch vertragliche Ansprüche gegen Dritte aufbringen können. Das Pflegewohngeld übernimmt den von den Pflegebedürftigen zu zahlenden Anteil an den Investitionskosten der Heimbetreiber für Gebäude, wenn kein ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen zur Kostendeckung herangezogen werden kann.
Übrigens: Umfassende Informationen zum Thema stationäre und auch ambulante Pflege bieten die drei vom Land NRW zertifizierten Pflegestützpunkte. Zu finden sind sie in Kamen, Bahnhofstraße 26, Tel 0 23 07 / 28 99 060, in Lünen, Arndtstraße 4, Tel. 0 23 06 / 70 03 91 oder -92, und in Unna, Märkische Straße 2, Tel. 0 23 03 / 20 11 35.
Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Constanze Rauert, Fon 02303 27-1013, E-Mail constanze.rauert@kreis-unna.de