
Wie Peter Driesch von der unteren Landschaftsbehörde erklärt, sollten die Wegeseitenflächen wegen ihrer Wichtigkeit für ein großflächiges Biotop-Verbundsystem ungeschmälert erhalten bleiben. „In einer Kulturlandschaft sollten neben den wirtschaftlich genutzten Pflanzen und Tieren auch alle heimischen wildwachsenden Pflanzen und freilebenden Tierarten existieren können“, so der Kreis-Umweltexperte. Denn gerade die Erhaltung der verbliebenen und die Entwicklung neuer naturnaher Wegraine tragen zur Sicherung der Artenvielfalt der Kulturlandschaft und damit der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes bei und liegen deshalb im gemeinsamen Interesse von Naturschutz und Landwirtschaft.
„Diese Flächen bilden Rückzugsgebiete und Nahrungsgrundlagen für Schmetterlinge und andere Insekten, für Singvögel und Niederwild“, betont Driesch. Außerdem haben bunte und belebte Wegeränder für die Erholung eine nicht unbeträchtliche Bedeutung. Deshalb enthält auch das Landschaftsgesetz entsprechende Vorgaben, deren Einhaltung von der unteren Landschaftsbehörde überwacht wird. Bei Verstößen droht ein Bußgeld.
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