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Landrat erfreut über Gesetzentwurf


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21. September 2010

Landrat erfreut über Gesetzentwurf

„Land will für Gerechtigkeit bei Soziallasten sorgen“

Kreis Unna. (PK) Mit großer Zufriedenheit reagiert Landrat Michael Makiolla auf die Absicht der Landesregierung, die Landeszuweisungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Hartz IV neu zu regeln. „Der vorgelegte Gesetzentwurf ist notwendig, gerecht und richtig“, freut sich Landrat Makiolla. Er erinnert daran, dass der Kreis gegen die ungerechte Verteilung von Kosten und Soziallasten durch die alte Landesregieruung protestiert und vor dem Verfassungsgerichtshof NRW auch Recht bekommen hatte.

 

Durch einen neuen Berechnungsschlüssel will die Landesregierung die Zuschüsse wieder dahin lenken, wo sie dringend gebraucht werden: In Kommunen mit hohen Sozialleistungen wie etwa dem Kreis Unna, dessen Haushalt (Volumen rund 367 Millionen Euro) von den Sozialleistungen (rund 150 Millionen Euro) dominiert wird. Nach Aussagen von Landtagsabgeordneten könnten rund 13 Millionen Euro in die Kreiskasse fließen. „Wir müssen jetzt abwarten, bis das Gesetz verabschiedet ist. Danach werden wir festlegen, wie der Kreishaushalt entlastet werden kann“, so Makiolla.

 

Bei dem von der Vorgängerregierung gewählten Verteilerschlüssel war der Kreis Unna trotz nachweislich hoher Sozialkosten (u.a. rund 90 Millionen Euro an Unterkunftskosten für rund 20.000 Bedarfsgemeinschaften) fast leer ausgegangen. Vor der Reform hatte es knapp 7 Millionen Euro als Ausgleich für die Kosten gegeben, die seit Einführung von Hartz IV und dem parallelen Wegfall des Wohngeldes entstanden waren. Nach der Änderung des Verteilungsschlüssels im Jahr 2007 hatte der Kreis jährlich nur noch rund 600.000 Euro erhalten.

 

Gegen die Änderung des Verteilungsschlüssels hatte der Kreis mit neun anderen Kommunen Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof NRW eingereicht. In ihrem Urteil Ende Mai 2010 bestätigten die Richter die Auffassung der klagenden Kommunen: Die der Berechnung zugrunde gelegten Daten seien nicht stichhaltig und nachvollziehbar. Dies ließe befürchten, dass Zuweisungen zu gering ausgefallen seien und damit gegen das interkommunale Gleichbehandlungsgebot verstoßen worden sei.

 

Die Verfassungsrichter hatten der Landesregierung deshalb aufgegeben, den Berechnungsschlüssel und die Zuweisungen gesetzlich neu zu regeln.




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Constanze Rauert, Fon 02303 27-1013, E-Mail constanze.rauert@kreis-unna.de
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