
Die „Magna Charta RUHR 2010 – Erklärung gegen ausbeuterische Kinderarbeit“ stärkt die Rechte von Kindern. So verpflichten sich die Unterzeichner, unter anderem auf Produkte ausbeuterischer Kinderarbeit im Beschaffungswesen zu verzichten, den fairen Handel zu stärken und ihre Vergabepraxis dahingehend zu ändern, dass keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit beschafft werden.
Produkte oder Leistungen, die unter dem Einsatz ausbeuterischer Kinderarbeit entstehen, können nun-mehr von der Vergabe ausgeschlossen werden. Die Maßnahmen zur Umsetzung in die Vergabepraxis fließen in die Dienstanweisungen über Vergabebestimmungen für den Kreis Unna ein.
Neben dem Kreis Unna, sind auch die Kreisstadt Unna, Bergkamen und Werne der „Magna Charta RUHR 2010 – Erklärung gegen ausbeuterische Kinderarbeit“ beigetreten.
Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Constanze Rauert, Fon 02303 27-1013, E-Mail constanze.rauert@kreis-unna.de