
Rehwild darf, abgesehen von einer Gewöhnungsfütterung mit kräuterreichem Grasheu, nur in echten Notzeiten gefüttert werden. Nur für Hochwildreviere kann bei der Unteren Jagdbehörde ein Ausnahmeantrag auf Rübenfütterung gestellt werden. Dieser Antrag muss auf der Grundlage eines revierübergreifenden, abgestimmten Fütterungskonzeptes Angaben über den jeweiligen Lebensraum, Art und Menge der Futtermittel, Standorte der Fütterungen und eine verantwortliche Person beinhalten. Im Einvernehmen mit der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung kann die Untere Jagdbehörde dann für Hochwildreviere Ausnahmegenehmigungen erteilen.