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Fütterung des Wildes mit Rüben und Apfeltrester im Hochsauerlandkreis verboten

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21. Oktober 2010
Fütterung des Wildes mit Rüben und Apfeltrester im Hochsauerlandkreis verboten
Hochsauerlandkreis.

Die Untere Jagdbehörde des Hochsauerlandkreises weist darauf hin, dass nach der Änderung der Fütterungsverordnung die Fütterung des Wildes mit Rüben verboten ist. Erlaubte Futtermittel sind nur noch Heu und Grassilage, Apfeltrester ist schon seit langem nicht mehr gestattet.

Rehwild darf, abgesehen von einer Gewöhnungsfütterung mit kräuterreichem Grasheu, nur in echten Notzeiten gefüttert werden. Nur für Hochwildreviere kann bei der Unteren Jagdbehörde ein Ausnahmeantrag auf Rübenfütterung gestellt werden. Dieser Antrag muss auf der Grundlage eines revierübergreifenden, abgestimmten Fütterungskonzeptes Angaben über den jeweiligen Lebensraum, Art und Menge der Futtermittel, Standorte der Fütterungen und eine verantwortliche Person beinhalten. Im Einvernehmen mit der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung kann die Untere Jagdbehörde dann für Hochwildreviere Ausnahmegenehmigungen erteilen.




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