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21. Dezember 2010

Gleichstellungsbeauftragte informieren

Erstattung von Elterngeld beantragen

Kreis Unna. (PK) Auf eine wichtige Änderung bei der Auszahlung des Elterngeldes machen die Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Unna aufmerksam. Danach verlieren alle Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen und die Auszahlung des Elterngeldes von 14 auf 28 Monate gestreckt haben, zum 31. Dezember 2010 ihre Ansprüche. Hintergrund ist eine Neuregelung des Elterngeldes: Es wird ab 2011 auf Hartz IV-Leistungen und Kindergeld angerechnet.

 

„Ein formloser Widerspruch bei der Elterngeldkasse reicht aus, um die halbierte Auszahlung des Elterngeldes zurückzunehmen und den anteiligen Anteil für die vergangenen Monate erstattet zu bekommen“, betont Sengül Ersan, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Unna, auch im Namen ihrer Kolleginnen.

 

Die Nachzahlung erfolgt in einer Summe und bleibt in der Höhe von 150 Euro anrechnungsfrei. „Der schriftliche Widerspruch muss aber unbedingt noch in diesem Jahr bei der Elterngeldkasse erfolgen“, so Sengül Ersan.

 

Die Elterngeldkasse im Kreis Unna ist im Fachbereich Familie und Jugend der Kreisverwaltung Unna, Friedrich-Ebert Straße 17 angedockt.




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Susanne Kronenberg, Fon 02303 27-1113, E-Mail susanne.kronenberg@kreis-unna.de
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