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Resolution im Kreistag

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23. Dezember 2010

Resolution im Kreistag

Zukunft der kommunalen Abfallwirtschaft sichern

 

Kreis Unna. (PK) Der Kreistag hat in seiner jüngsten Sitzung am 21. Dezember eine Resolution zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts beschlossen. Er fordert damit alle örtlichen Bundestagsabgeordneten auf, sich im Gesetzgebungsverfahren im Interesse der Bürgerinnen und Bürger des Kreises Unna für eine Stärkung der kommunalen Abfallentsorgung einzusetzen.

 

Im November 2008 wurde die Europäische Abfallrahmenrichtlinie beschlossen, die nun in deutsches Recht überführt werden muss. Hierzu hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) einen Entwurf für ein Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vorgelegt. Dieser Entwurf muss innerhalb der Bundesregierung noch abgestimmt werden. Problematisch aus Sicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in diesem Gesetzentwurf ist insbesondere die erweiterte Zugriffsmöglichkeit von privaten Entsorgungsunternehmen auf verwertbare Abfälle.

 

„Die Wertstoff- und Abfallentsorgung der privaten Haushalte sollte auch zukünftig in der Hand der kommunalen Entsorgungsträger bleiben. Dadurch wird verhindert, dass die Bürgerinnen und Bürger über Gebühren die kostenintensiven Bereiche der Hausmüllentsorgung finanzieren müssten, ohne an den Wertstofferlösen zu partizipieren“, betont auch Ludwig Holzbeck, Leiter des Fachbereich Natur und Umwelt des Kreises.

 

Durch die steigende Nachfrage an Sekundärrohstoffen, können u.a. für Altpapier, Altmetall und Teile des Elektronikschrotts Erlösüberschüsse erzielt werden, deren Verwertung zur Entlastung der öffentlichen Gebührenhaushalte erheblich beiträgt.




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Susanne Kronenberg, Fon 02303 27-1113, E-Mail susanne.kronenberg@kreis-unna.de
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