
Kreis Unna. (PK) Ringeltauben dürfen im Regierungsbezirk Arnsberg vom 21. Februar bis 31. Oktober 2011 in der Nähe bestimmter landwirtschaftlicher Flächen geschossen werden. Verringert werden sollen damit Fraßschäden und Kotverätzungen bei Feldfrüchten. Darauf weist die Untere Jagdbehörde beim Kreis Unna hin.
Einzelheiten hat die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Obere Jagdbehörde in einer Verfügung geregelt. Danach dürfen in Schwärmen auftretende Ringeltauben in der Nähe von Obstwiesen, Getreidefeldern und angebauten Feldfrüchten gejagt werden. Die untere Jagdbehörde ist über die erlegten Tiere zu informieren.
Die Jagdbehörde beim Kreis Unna weist darauf hin, dass die Schonzeit je nach Frucht- oder Getreideart innerhalb des genannten Zeitfensters variiert. Die in der Verfügung festgelegten Einzelheiten sind im Internet unter www.kreis-unna.de (Menüpunkt Wohnen & Umwelt, Jagdwesen) nachzulesen. Informationen gibt es auch bei den zuständigen Hegerringsleitern.