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11. März 2011

Nach Genehmigung durch den Kreis

Sportschützen füllen Patronen selbst

Kreis Unna. (PK) Wer als Sportschütze aktiv ist und seine Patronen selbst füllen möchte, braucht eine Erlaubnis. Sie wird nach eingehender Prüfung und befristet für die Dauer von fünf Jahren erteilt. Im Jahr 2010 wurden durch den Kreis Unna insgesamt 20 Ersterteilungen oder Verlängerungen von Sprengstofferlaubnissen vorgenommen (2009: 36). Nur ein Antrag musste abgelehnt werden. Das geht aus der Jahresstatistik der unteren Jagdbehörde hervor.

 

Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis zum Erwerb, Umgang und Lagerung von explosiven Stoffen für den privaten Gebrauch, sind neben der Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang (Fachkunde) das Vorliegen der Zuverlässigkeit und ein Bedürfnisnachweis.

 

Vor der Teilnahme an einem Lehrgang zur Erlangung der Fachkunde benötigt der Sportschütze eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, um seine Eignung und Zuverlässigkeit zu belegen. 2010 stellte der Kreis Unna insgesamt acht solcher Unbedenklichkeitsbescheinigungen und damit so viel wie 2009 aus. Auch dies ist in der Statistik 2010 nachzulesen.

 

Die erteilte Sprengstofferlaubnis beinhaltet auch das Recht, Treibladungspulver bis zu einer bestimmten Menge zu lagern. Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung des Kreises Unna überprüft die ordnungsgemäße Lagerung der Stoffe.13 von kreisweit insgesamt rund 160 Lagerstätten wurden durch die Mitarbeiter des Kreises Unna im Jahr 2010 in Augenschein genommen (2009: 43).




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Constanze Rauert, Fon 02303 27-1013, E-Mail constanze.rauert@kreis-unna.de
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