
Kreis Unna. (PK) Der auch für 2011 wieder von den Vereinten Nationen ausgerufene Internationale Tag des Wassers hat in diesem Jahr das Thema „Wasser für die Städte: Antwort auf urbane Herausforderungen“. Weltweit soll am Dienstag, 22. März auf die mit der rasch zunehmenden Verstädterung - insbesondere in den Schwellen- und Entwicklungsländern - verbundenen Probleme bei der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung sowie auf den Zustand der Gewässer aufmerksam gemacht werden.
„Der Tag des Wassers sollte ein Tag sein, an dem sich jeder seiner Verantwortung für das Wasser bewusst werden sollte“, betont auch Jürgen Werner von der unteren Wasserbehörde beim Kreis Unna. Im hiesigen Raum ist die Wasserwirtschaft geordnet, die Wasserversorgung und auch die Entsorgung bewegen sich auf einem hohen Niveau. Handlungsbedarf besteht allerdings in Hinblick auf den Zustand der Fließgewässer, die vielerorts durch die Bebauung und andere Nutzungen in ihrer Entwicklung stark eingeschränkt sind.
Passend zum Tag des Wassers läuft im Kreis Unna die Gewässerschau 2011. Dabei treffen sich zwischen dem 14. und 25. März jeweils an einem Tag in jeder kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde alle zur Gewässerunterhaltung Verpflichteten, die Anlieger, Gewässerbenutzer und sonstige Interessierte. Sie gehen ausgewählte Fließgewässer ab, greifen Missstände auf und nehmen Beschwerden entgegen.
In diesem Jahr soll während der Gewässerschau das Augenmerk verstärkt auf die ökologischen Entwicklungsmöglichkeiten der Fließgewässer gerichtet werden. Der Kreis Unna ist für insgesamt 17 Fließgewässer berichtspflichtig. Im Zuge der Gewässerschau sollen gerade auch an diesen Gewässern Begehungen stattfinden, um mit den Beteiligten mögliche Maßnahmen zur Umsetzung der Zielvorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) direkt vor Ort besprechen zu können.
Bis spätestens 2027 gilt es, an den nach der WRRL aus dem Jahr 2000 berichtspflichtigen, d.h. größeren Fließgewässern mit einem Einzugsgebiet von mehr als 10 km², notwendige Maßnahmen umzusetzen. Seit Anfang 2010 ist der vom Land Nordrhein-Westfalen behördenverbindlich eingeführte Bewirtschaftungsplan bei Planungen aller Art zu berücksichtigen. Die bisher im Bewirtschaftungsplan konzeptionell dargestellten Maßnahmen zur Aufwertung der Fließgewässer sind zu konkretisieren, ihre Umsetzbarkeit ist zu überprüfen, um die Zielerreichung eines guten ökologischen und chemischen Zustands möglichst zeitnah zu erreichen.