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Bildungs- und Teilhabepaket

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18. März 2011

Bildungs- und Teilhabepaket

Kreis setzt Rechtsanspruch für 20.000 junge Menschen um

Kreis Unna. (PK) Mit dem vom Bund beschlossenen Bildungs- und Teilhabepaket haben im Kreis Unna rund 20.000 Kinder und Jugendliche einen Rechtsanspruch auf Bildung, auf Förderung und auf soziale Integration. Die Kreisverwaltung Unna kümmert sich derzeit darum, dass sie zu ihrem Recht kommen.

 

In Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und dem Jobcenter Kreis Unna koordiniert und organisiert die Kreisverwaltung die Umsetzung des Förderpakets. „Der Grundsatz für die Antragstellung lautet: Möglichst einfach, möglichst wohnortnah, möglichst aus einer Hand“, unterstrich Landrat Michael Makiolla, denn: „hier im Kreis läuft die Akte und nicht der Bürger“. Dieser Leitsatz von 2005 bei der Umsetzung der Hartz-IV-Reform werde auch 2011 für das Bildungs- und Teilhabepaket gelten.

 

Einen Anspruch auf Leistungen haben Kinder und Jugendliche, deren Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Wohngeld oder neben Kindergeld auch den Kinderzuschlag beziehen. Die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben wird bis zum 18. Lebensjahr gefördert. Hilfe aus dem Bildungspaket gibt es bis zum 25. Lebensjahr für alle Schülerinnen und Schüler von allgemein- und berufsbildenden Schulen, es sei denn, sie bekommen schon eine Ausbildungsvergütung.

 

Beantragt werden kann eine Unterstützung bei der Beschaffung von Schulsachen, bei Ausflügen und Klassenfahrten, für Nachhilfeunterricht, für die Schülerbeförderung oder das Mittagessen in Schule, Kindergarten oder Hort.

 

Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld können ihre Anträge in allen Dienststellen des Jobcenters Kreis Unna abgeben. Bei Leistungen an Kinder und Jugendliche, für die es Wohngeld oder einen Kinderzuschlag gibt, ist die Zuständigkeit zurzeit noch nicht geklärt.

 

„Wir wollen aber nicht warten, bis das Land NRW eine Zuständigkeitsregelung trifft. Deshalb können Anträge schon bei den örtlichen Wohngeldstellen, in den Bürgerämtern und/oder Sozialämtern gestellt werden. Von dort werden sie an die endgültig zuständige Stelle weiter geleitet“, erläutert Norbert Diekmännken, Fachbereichsleiter Arbeit und Soziales beim Kreis und verantwortlich für die Organisation.

 

Wer Fragen hat, soll ebenfalls Hilfe erhalten. Darum kümmert sich Jan Stefan Eggert als Koordinator des Bildungs- und Teilhabepaketes. Er ist unter Tel. 0 23 03 / 27 40 57 oder per Mail an JanStefan.Eggert@kreis-unna.de zu erreichen. Helfen werden auch Ursula Grewe, Sachgebietsleiterin Soziale Sicherung, Tel. 0 23 03 / 27 20 57; E-Mail: Ursula.Grewe@kreis-unna.de, oder Fachbereichsleiter Norbert Diekmännken, Tel. 0 23 03 / 27 10 50, E-Mail: Norbert.Diekmännken@kreis-unna.de.

 

Die derzeit verfügbaren Informationen hat der Kreis gebündelt und auf seiner Internetseite www.kreis-unna.de in deutscher und in türkischer Sprache veröffentlicht.




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Constanze Rauert, Fon 02303 27-1013, E-Mail constanze.rauert@kreis-unna.de
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