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Bildungs- und Teilhabepaket

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15. April 2011

Bildungs- und Teilhabepaket

Rückwirkende Ansprüche noch bis 30. April sichern

Kreis Unna. (PK) Anträge auf Gewährung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kosten, die in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2011 entstanden sind, müssen bis zum 30. April 2011 gestellt werden. Darauf weist der Fachbereich Arbeit und Soziales des Kreises Unna hin.

 

„Diese Frist für die Antragstellung sollte von den antragsberechtigten Eltern der Kinder und Schüler, aber auch den jungen Erwachsenen selbst unbedingt beachtet werden“, empfiehlt Stefan Eggert, Koordinator für Bildung und Teilhabe beim Kreis Unna. „Nur wenn der Antrag bis zum 30. April vorliegt, gilt der Antrag als rückwirkend zum 1. Januar 2011 gestellt.“

 

Eltern oder junge Erwachsene, die einen zusätzlichen Kinderzuschlag von der Familienkasse erhalten oder im Wohngeldbezug stehen, haben noch einen Monat länger Zeit und können rückwirkende Anträge bis zum 31. Mai 2011 stellen.

 

Einen Anspruch auf Leistungen haben Kinder und Jugendliche, deren Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Wohngeld oder neben Kindergeld auch den Kinderzuschlag beziehen. Die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben wird bis zum 18. Lebensjahr gefördert. Hilfe aus dem Bildungspaket gibt es bis zum 25. Lebensjahr für alle Schülerinnen und Schüler von allgemein- und berufsbildenden Schulen, es sei denn, sie bekommen schon eine Ausbildungsvergütung.

 

Beantragt werden kann eine Unterstützung bei der Beschaffung von Schulsachen, bei Ausflügen und Klassenfahrten, für Nachhilfeunterricht, für die Schülerbeförderung oder das Mittagessen in Schule, Kindergarten, Kindertagespflege oder Hort.

 

Für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung werden rückwirkend monatlich pauschal Aufwendungen in Höhe von 26 Euro berücksichtigt. Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben beläuft sich der berücksichtigungsfähige Betrag auf monatlich 10 Euro.

 

Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld können ihre Anträge in allen Dienststellen des Jobcenters Kreis Unna abgeben. Bei Bezug von Sozialhilfe nach dem SGB XII sind die Anträge bei den örtlichen Sozialämtern einzureichen. Bei Leistungen an Kinder und Jugendliche, für die es Wohngeld oder einen Kinderzuschlag gibt, sind die Anträge bei den örtlichen Wohngeldstellen, in den Bürgerämtern und/oder Sozialämtern oder bei der zuständigen Familienkasse in Ahlen bzw. Dortmund zu stellen.

 

Wer Fragen hat, kann sich an Jan Stefan Eggert als Koordinator des Bildungs- und Teilhabepaketes beim Kreis Unna wenden. Er ist unter Tel. 0 23 03 / 27 40 57 oder per Mail an JanStefan.Eggert@kreis-unna.de zu erreichen. Hilfe gibt es auch bei Ursula Grewe, Sachgebietsleiterin Soziale Sicherung, Tel. 0 23 03 / 27 20 57; E-Mail: Ursula.Grewe@kreis-unna.de.

 

Die aktuellen Informationen hat der Kreis gebündelt und auf seiner Internetseite www.kreis-unna.de in deutscher und in türkischer Sprache veröffentlicht.




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Susanne Kronenberg, Fon 02303 27-1113, E-Mail susanne.kronenberg@kreis-unna.de
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