[E-Mail-Abo] |
Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 29.08.2011
Jugendschutzkontrolleure des Ordnungsamtes fragen nach Erziehungsbeauftragung
Bei öffentlichen Veranstaltungen und Festivitäten führen Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes regelmäßig Jugendschutzkontrollen durch, zum Beispiel auf Schützenfesten, Tanzveranstaltungen oder Kirmessen und natürlich auch beim Letmather Brückenfest am kommenden Wochenende. Allen Eltern, die ihren minderjährigen Sprösslingen die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen oder den Diskothekenbesuch auch nach der gesetzlich erlaubten Uhrzeit ermöglichen wollen, rät das Ordnungsamt, ihnen eine so genannte "Erziehungsbeauftragung gemäß Jugendschutzgesetz" mitzugeben. Damit wird einer volljährigen Begleitperson für einen festlegten Zeitraum die Erziehungsverantwortung übertragen. Ein entsprechendes Formular kann über die Homepage der Stadt Iserlohn www.iserlohn.de unter dem Suchbegriff "Erziehungsbeauftragung" heruntergeladen werden. Jugendliche, die bei einer Kontrolle durch das Ordnungsamt keine Erziehungsbeauftragung vorweisen können, werden von den Ordnungsamtsmitarbeitern in die Obhut ihrer Eltern übergeben. Zudem wird eine entsprechende Mitteilung an das Jugendamt gemacht. Für weitere Informationen zum Thema Jugendschutz steht die Leiterin der Abteilung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten Alexandra Carius unter der Rufnummer 02371 / 217-1630 gern zur Verfügung. |
Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten: Vordruck Erziehungsbeauftragung
|
[Zurück] |
STADT ISERLOHN Bereich Medien- u. Öffentlichkeitsarbeit Schillerplatz 7 58636 Iserlohn Tel. 02371/217-1251 Fax 02371/217-2992 pressestelle@iserlohn.de www.iserlohn.de |
|
Die Pressestelle "Stadt Iserlohn" ist Mitglied bei http://www.presse-service.de/. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren. |
![]() |