Kreis Unna. (PK) Rund 8.000 Mieterinnen und Mieter im Kreis Unna erhalten in den kommenden Tagen Post von der Kreisverwaltung. Grund dafür ist, dass der Kreis gegenwärtig als Träger der Kosten der Unterkunft im Rahmen der sogenannten „Hartz-IV-Gesetze“ die ortsüblichen Wohnungsmarktmieten im Kreisgebiet neu erhebt.
Die Auswahl der Adressaten erfolgt dabei nach einer Zufallsstichprobe und die Teilnahme an der Erhebung ist freiwillig. Mit der Erhebung und Analyse der hierfür notwendigen Informationen wurde das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte aus Hamburg beauftragt. Neben allgemeinen Fragen zur Wohnung bzw. zum Wohngebäude werden auch Angaben zur Nettokaltmiete und zu den Betriebs- oder Heizkosten abgefragt.
„Da eine repräsentative Übersicht der Mietdaten nur bei einer entsprechenden Teilnahmebereitschaft möglich ist, hoffe ich auf die Mithilfe der angeschriebenen Mieterinnen und Mieter“, so Landrat Michael Makiolla.
Ziel der Erhebung ist es, eine Mietwertübersicht zu erstellen, die es ermöglicht, das aktuelle Mietpreisniveau im Kreis wiederzugeben und eine Grundlage für die Berechnung der Kosten der Unterkunft gemäß der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes zu erhalten.
Die Erhebungsdaten werden vom Kreis Unna unter Beachtung des Datenschutzes ausschließlich für die Erstellung der Mietwertübersicht verwendet und nach dem Abschluss der Untersuchung vernichtet.
Hintergrund der Mietwerterhebung ist ein Beschluss des Kreistages vom März 2011, einen grundsicherungsrelevanten Mietspiegel erstellen zu lassen. Als Träger der Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch II. Buch (SGB II) ist der Kreis Unna verpflichtet, die hierfür angemessenen Aufwendungen zu übernehmen.
Für Rückfragen zur Erhebung steht Marc Vertgewall vom Fachbereich Arbeit und Soziales des Kreises Unna unter Tel. 0 23 03 / 27-17 57, Fax 0 23 03 / 27-33 58 oder unter der E-Mail marc.vertgewall@kreis-unna.de zur Verfügung.