Kreis Unna. (PK) Auch in dieser Silvesternacht wird es wieder krachen und donnern, wenn zahllose Zeitgenossen ihre Feuerwerkskörper in den Himmel schießen. Der Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz des Kreises weist darauf hin, dass bei unsachgemäßem Gebrauch von Feuerwerkskörpern wie Kanonenschlägen und Chinaböllern sowie durch Spielzeugwaffen besonders am Innenohr nicht wiedergutzumachende Schäden verursacht werden können. Die Schäden reichen von plötzlichem Hörverlust über Ohrgeräusche (Tinnitus) bis zu Verbrennungen und anderen Verletzungen.
„Untersuchungen zufolge erzeugen im Abstand von acht Metern explodierende handelsübliche Feuerwerkskörper einen Schallpegel zwischen 145 und 155 Dezibel", weiß Amtsarzt Dr. Bernhard Jungnitz. Bei lärmempfindlichen Personen kann dieser Spitzenpegel schon zu einer leichten Schädigung des Gehörs führen. Im Abstand von einem Meter werden Spitzenpegel zwischen 163 und 173 Dezibel erreicht. Dieser Lärm verstümmelt die sogenannten Sinneshärchen, den empfindlichen Teil im Innenohr. Dr. Jungnitz: „Solche Schäden sind nicht mehr zu beheben!“
Oft sind die Hörverluste nach einer solchen Überlastung des Ohres nicht so stark, dass der Betroffene dies sofort bemerkt und unmittelbar nach der Schädigung einen Arzt aufsucht. Eine wiederholte Überlastung des Ohres beschleunigt zudem den Alterungsprozess. „Es gibt Fälle, in denen Teenager dadurch nur noch die Hörfähigkeit eines Siebzigjährigen haben", so Dr. Jungnitz. Außerdem besteht die Gefahr, für den Rest des Lebens von chronischen Ohrengeräuschen gequält zu werden.
Aber nicht nur die lauten Knallkörper schädigen das Ohr. Spielzeugpistolen und -revolver sind nach Auskunft des Kreis-Mediziners ebenso gefährlich. Sie verursachen extrem kurze Schallpegelspitzen, die subjektiv als weniger laut empfunden werden, aber immerhin bis zu 160 dB erreichen. Direkt am Ohr abgefeuert, werden sogar 180 dB überschritten. Dr. Jungnitz: „Solche Spitzenpegel führen unweigerlich zu einem bleibenden Innenohrschaden.“