Kreis Unna. (PK) Was am Auto das Nummernschild, ist für das Pferd das Reitkennzeichen: Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss an seinem Pferd beidseitig und gut sichtbar ein gültiges Reitkennzeichen anbringen. Nach Mitteilung der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Unna sind mit Beginn des neuen Jahres neue Kennzeichen erforderlich. Auch für das Reiten auf öffentlichen Verkehrswegen in der freien Landschaft wird eine gültige Reiterplakette benötigt.
Mit der Ausgabe der Kennzeichen ist gleichzeitig die Reitabgabe von 25 Euro für Privatpferdehalter und 75 Euro für gewerbliche Reiterhöfe zuzüglich Verwaltungsgebühren und Auslagen verbunden. Diese wird zweckgebunden unter anderem für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen verwendet. Da in der Vergangenheit wiederholt ungültige Kennzeichen festgestellt oder Reiter ohne entsprechende Plaketten angetroffen wurden, werden auch in diesem Jahr verstärkt Kontrollen durchgeführt. Wer gegen die Kennzeichnungspflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro rechnen.
Diese und weitere Informationen, wie z.B. Karten mit den ausgewiesenen Reitwegen im Kreis Unna, wurden ausführlich in einer Broschüre zusammengefasst. Sowohl die Reitbroschüre als auch Formulare für die Beantragung von Reitkennzeichen können im Internet unter www.kreis-unna.de (Wohnen & Umwelt, Landschaft, Reiten) heruntergeladen oder bei Martina Giec von der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises unter Tel. 0 23 03 / 27-20 69 angefordert werden.