Kreis Unna. (PK) Angehende Jäger haben in diesem Jahr in der Zeit vom 23. bis zum 27. April Gelegenheit, ihr Wissen vor dem Jägerprüfungsausschuss zu beweisen.
Die schriftliche Prüfung findet am Montag, 23. April um 15 Uhr im Kreishaus Unna (Raum C.003) Friedrich-Ebert-Straße 17, 59425 Unna, statt. Der mündlich-praktische Teil der Jägerprüfung kann am Dienstag, 24. April, Mittwoch, 25. April und Donnerstag, 26. April jeweils um 8 Uhr in der Gaststätte „Café Bistro im Kurpark“ in Unna abgelegt werden. Die Fertigkeiten im jagdlichen Schießen, speziell im Büchsen- und Flintenschießen, werden am Freitag, 27. April um 9 Uhr auf dem Schießstand „Spielwigge“ in Lüdenscheid geprüft.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung müssen mit einem aktuellen amtlichen Führungszeugnis bis spätestens Mittwoch, 22. Februar, bei der Kreisverwaltung Unna, Untere Jagdbehörde, Friedrich-Ebert-Straße 17 in 59425 Unna eingereicht werden. Zugelassen werden Bewerber, die ihren Hauptwohnsitz im Kreisgebiet haben und das 15. Lebensjahr vollendet haben. Die Verwaltungsgebühr beträgt 30 Euro, für die Durchführung der Jägerprüfung selbst wird ein Betrag von 220 Euro erhoben.
Nähere Informationen gibt es im Internet unter www.kreis-unna.de oder bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises Unna unter Tel. 0 23 03 / 27-19 32 oder E-Mail nicole.drawe@kreis-unna.de.