
Stichwort Elterngeld
Die Kreisverwaltung ist beim Elterngeld für alle neun Städte zuständig. Das Elterngeld wird im Kernzeitraum zwölf Monate gezahlt. Zwei zusätzliche Monate kommen hinzu, wenn sich der jeweils andere Partner Zeit für das Kind nimmt und im Beruf kürzer tritt. Zusätzlich gibt es die Option, den Betrag des monatlich ausgezahlten Elterngeldes zu halbieren und dadurch die Auszahlungsdauer zu verdoppeln.
Anträge zu Elterngeld und Elternzeit erhalten Interessierte im Kreishaus, bei den Städten oder noch bequemer direkt im Internet unter www.en-kreis.de stehen im Bereich Bürgerservice, Stichwort Elterngeld viele Informationen zur Verfügung.