Ennepe-Ruhr-Kreis - Pressemeldungen


Durchführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

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15. Februar 2012
Durchführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
(pen) Die Elterngeldkasse des Ennepe-Ruhr-Kreises macht darauf aufmerksam, dass die Leistungsnachweise über den Bezug von Elterngeld ab 2011 grundsätzlich der Finanzbehörde elektronisch übermittelt wird. Eine schriftliche Mitteilung an den Leistungsempfänger erfolgt nicht mehr. Auf die Erläuterungen zum Ausfüllen der Steuererklärung wird verwiesen. Es wird deshalb darum gebeten, von telefonischen Anforderungen abzusehen.

Stichwort Elterngeld

Die Kreisverwaltung ist beim Elterngeld für alle neun Städte zuständig. Das Elterngeld wird im Kernzeitraum zwölf Monate gezahlt. Zwei zusätzliche Monate kommen hinzu, wenn sich der jeweils andere Partner Zeit für das Kind nimmt und im Beruf kürzer tritt. Zusätzlich gibt es die Option, den Betrag des monatlich ausgezahlten Elterngeldes zu halbieren und dadurch die Auszahlungsdauer zu verdoppeln.

Anträge zu Elterngeld und Elternzeit erhalten Interessierte im Kreishaus, bei den Städten oder noch bequemer direkt im Internet unter www.en-kreis.de stehen im Bereich Bürgerservice, Stichwort Elterngeld viele Informationen zur Verfügung.


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Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Pressesprecher Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
Telefon: 02336/93 2062, Fax: 02336/93 12062
Mail: pressestelle@en-kreis.de, Internet: www.en-kreis.de