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Ausbildungsumlage ab 1. Juli Pflicht


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15. Juni 2012

Ausbildungsumlage ab 1. Juli Pflicht

Pflege wird für die meisten teurer

Kreis Unna. (PK) Pflegebedürftige werden in diesen Tagen Schreiben ihres Pflegedienstes oder Pflegeheimes erhalten, in denen Preiserhöhungen wegen einer neuen „Ausbildungsumlage“ angekündigt werden.

 

„Nach einem Beschluss des NRW-Landtags sollen damit alle Pflegeeinrichtungen die Finanzierung von Ausbildungsplätzen für dringend benötigte Pflegekräfte gleichmäßig schultern“, erklärt Rita Angerstein, Beraterin im Pflegestützpunkt Kamen den Hintergrund der neuen Umlagepflicht.

 

Zwar müssen ambulante Pflegedienste wie Pflegeheime ihre Preise wegen der Ausbildungsumlage nicht zwangsläufig erhöhen. „Doch haben Stichprobenanfragen der Verbraucherzentrale NRW bei Anbieterverbänden gezeigt, dass die meisten Pflegedienstleister ihre Kosten an ihre Kunden weiterreichen werden“, berichtet Rita Angerstein. Für Pflegebedürftige und deren Angehörige heißt es, aufgepasst: „Weil die Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht steigen, kann die Preiserhöhung künftig Zuzahlungen aus eigener Tasche bedeuten, wenn die Sachleistungen aus der jeweiligen Pflegestufe bis zum Limit ausgeschöpft sind.“

 

Rita Angerstein erklärt detailliert, wie sich die Ausbildungsumlage im Budget der Pflegebedürftigen auswirkt und welche Fristen zu beachten sind.

 

  • Verteuerung

Der sogenannte Punktwert, mit dem ambulante Pflegedienste ihre Leistungen der Pflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung berechnen, steigt durch die Ausbildungsumlage um 0,279 Cent. Was sich zunächst wenig anhört, bedeutet praktisch, dass zum Beispiel jedes Baden oder Duschen eines Pflegebedürftigen künftig etwa 1,14 Euro mehr kostet. Übrigens: Auch bei der Pflege im Heim wird die Ausbildungsumlage fällig. Das wird für die meisten Heimbewohner mit einem Plus von 2,18 Euro pro Tag auf den Pflegesatz zu Buche schlagen.

Allerdings: Hat das Pflegeheim schon in den vergangenen Jahren ausgebildet, kann es für die Bewohner auch günstiger werden. Denn mit der neuen einheitlichen Ausbildungsumlage entfallen die alten Zuschläge, die ausbildende Pflegeheime bislang zusätzlich erheben durften. Die Höhe der Ausbildungsumlage wird zukünftig jedes Kalenderjahr neu berechnet. Kunden müssen sich also immer zum Jahreswechsel auf Preisänderungen einstellen.

 

  • Leistungen der Pflegeversicherung

Die Leistungen aus der Pflegeversicherung bleiben unverändert. Deshalb aufgepasst: Wer die Hilfe von Pflegediensten in der Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung nutzt, muss angesichts der Preiserhöhungen künftig entweder aus eigener Tasche zuzahlen oder die Hilfe durch die Profisreduzieren. Empfehlenswert ist es, sich vom Pflegedienst ausrechnen zu lassen, wie sich die Preiserhöhung im Einzelfall auswirkt. Auch im Pflegestützpunkt bekommt man hier Unterstützung. Dann kann man sich immer noch für die passende Lösung – also Zuzahlung oder Reduzieren der professionellen Hilfe – entscheiden.

 

  • Fristen

Die Preiserhöhung muss der ambulante Pflegedienst spätestens bis zum 15. Juni 2012 schriftlich angekündigt haben, wenn er die neue Umlage ab 1. Juli an die Pflegekunden weitergeben will. Pflegeheime müssen Preiserhöhungen mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich ankündigen und begründen. Ohne Schriftstück und Begründung muss der Heimbewohner die Anhebung nicht zahlen. Werden die Fristen verpasst, wird die Erhöhung entsprechend später fällig.

 

  • Kündigung

Grundsätzlich können Pflegebedürftige ihren ambulanten Pflegedienst jederzeit kündigen – Fristen müssen nicht eingehalten werden. Heimbewohner können zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem eine Preiserhöhung ansteht. Darüber hinaus kann ein Heimvertrag jeweils bis zum dritten Werktag eines Monats zum Monatsende gekündigt werden. Rita Angerstein gibt allerdings zu bedenken, dass mit dieser Erhöhung der Pflegekosten auch in anderen Heimen zu rechnen ist.

 

Hilfestellungen bei Fragen und Problemen zu den beschriebenen Preiserhöhungen der Pflegeeinrichtungen gibt es im Pflegestützpunkt Kamen. Für eine kostenlose und anbieterunabhängige Beratung stehen die Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes an der Nordenmauer 18 in Kamen zur Verfügung. Hier sind auch Listen samt Preisübersichten aller zugelassenen Pflegedienste und Pflegeheime im Kreis Unna erhältlich.

 

Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 9 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 14 bis 17 Uhr. Ein Kontakt ist auch über 0 23 07 / 28 99 06 0 oder per Mail an psp.kamen@kreis-unna.de möglich.

 

 

Bildzeile: Rita Angerstein, Beraterin im Pflegestützpunkt.




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Constanze Rauert, Fon 02303 27-1013, E-Mail constanze.rauert@kreis-unna.de
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