Kreis Unna. (PK) Wer innerhalb von Nordrhein-Westfalen umzieht und dabei auch den Zulassungsbezirk wechselt, kann sein altes Kfz-Kennzeichen ab 1. Juli trotzdem behalten.
Möglich macht das die Abschaffung der bis dato gesetzlich vorgeschriebenen Umkennzeichnungspflicht. Damit ist es Fahrzeughaltern ab Anfang Juli freigestellt, ob sie ihr altes Kennzeichen behalten oder das Buchstabenkürzel des neuen Zulassungsbezirks an Auto, Lastwagen oder Zweirad schrauben wollen.
Beim Wechsel des Zulassungsbezirks behält nicht nur das Kennzeichen an sich, sondern auch die dort aufgebrachte Stempelplakette ihre Gültigkeit. Ebenso bleibt das ursprüngliche Finanzamt weiter zuständig.
Ganz ohne den Weg zur Behörde und eine Gebühr geht es nach dem Willen des Gesetzgebers nicht. Denn während die Umkennzeichnungspflicht ab Juli Vergangenheit ist, müssen Fahrzeughalter ihren rollenden Untersatz auch künftig bei der neuen Zulassungsstelle umschreiben lassen.
Wird das Kennzeichen beschädigt oder unleserlich, bekommt das neue Schild die alte Kennzeichenkennung. Anders sieht das bei Diebstahl aus: Mit dem Schild ist gleichzeitig das vertraute Kennzeichen weg. Die Zuteilung des neuen Schildes erfolgt aus dem Bestand der aktuell zuständigen Zulassungsbehörde.
Bei der Abmeldung des Kraftfahrzeuges geht das Kennzeichen des früheren Zulassungsbezirkes ebenfalls „verloren“. Bei der erneuten Zulassung wird dann ein neues Kennzeichen der nun örtlich zuständigen Zulassungsbehörde zugeteilt.