
Kreis Unna. (PK) Wer bei einer Reise ins Ausland Betäubungsmittel mitnehmen muss, braucht hierfür eine behördliche Genehmigung. Darauf weist jetzt der Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz des Kreises Unna hin. Diese Regelung betrifft zum Beispiel Kinder, die das Mittel Ritalin einnehmen, oder Krebspatienten, die starke Schmerzmittel benötigen. Für eine stressfreie Vorplanung sollte man frühzeitig, zirka drei bis vier Wochen vor Reisebeginn, einen Blick in die Urlaubsapotheke werfen und sich nach den Einreisebedingungen des jeweiligen Urlaubslandes erkundigen.
Für Länder, die dem Schengener Abkommen beigetreten sind, genügt in der Regel eine beglaubigte, deutschsprachige Bescheinigung des behandelnden Arztes. Das Formular kann bei der Bundesopiumstelle unter Tel. 0 228 / 99-307-43 21 angefordert werden. Im Internet steht es als Download beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte unter www.bfarm.de zur Verfügung.
Für die Einreise in andere Länder empfiehlt es sich, bei der diplomatischen Vertretung des Reiselandes nachzufragen. Die jeweiligen Rufnummern gibt es beim Auswärtigen Amt unter Tel. 0 30 18 / 17-20 00 oder im Internet unter www.auswaertiges-amt.de.
Auch Ärzte und Apotheker beraten über die Mitnahme von Medikamenten. Beim Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz beantwortet weitere Fragen zu den gesetzlichen Bestimmungen die Amtsapothekerin Birgit Habbes, Tel. 0 23 03 / 27-12 29. Nach Vorlage einer Bescheinigung des behandelnden Arztes und des dazugehörigen Rezeptes erteilt sie auch die behördliche Genehmigung für die Mitnahme von Betäubungsmittel im grenzüberschreitenden Verkehr.