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Sommertipp I der Pflegeberatung

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25. Juli 2012

Sommertipp I der Pflegeberatung

Heute: Zusätzliche Betreuungsleitungen

Kreis Unna. (PK) Es kann schnell und unverhofft geschehen. Ein Mensch wird zum Pflegefall und dies verändert sein Leben und das der Familie. Jetzt sind guter Rat und schnelle Hilfe gefragt. Die Pflegeberaterinnen des kreiseigenen Pflegestützpunktes in Kamen geben in einer dreiteiligen Sommerserie wichtige Hinweise für den „Fall des Falles“.

 

Thema heute: Zusätzliche Betreuungsleistungen

Die Betreuung von Menschen mit Demenz ist eine verantwortungsvolle und nicht immer leichte Aufgabe. Deshalb ist es für Angehörige wichtig, für Entlastung und Ausgleich zu sorgen. Mit den nachfolgenden Tipps erklärt die Pflegeberatung im Pflegestützpunkt Kamen, wie mögliche Leistungen den größtmöglichen Nutzen an Entlastung bringen.

 

Menschen, die aufgrund einer Demenzerkrankung einen erhöhten Betreuungsaufwand haben, haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen“, verdeutlicht Pflegebraterin Anne Kappelhoff. „Je nach Schwere der Beeinträchtigung erstattet die Pflegekasse deshalb monatlich bis zu 100 € als Grundbetrag oder bis zu 200 € als sogenannter erhöhter Betrag“, informiert die Fachfrau weiter.

 

„Das Besondere an diesen Leistungen ist, dass sie auch für Personen gilt, die nicht die Voraussetzungen für eine Pflegestufe erfüllen“, weist Pflegebraterin Anne Kappelhoff auf ein wichtiges Detail hin.

 

Die zusätzlichen Betreuungsleistungen gibt es auf Antrag bei der zuständigen Pflegekasse. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. „Auf der Grundlage der Empfehlung des MDK stellt die Pflegekasse je nach Höhe der Beeinträchtigung der Alltagskompetenz die Leistungen zur Verfügung“, erklärt Anne Kappelhoff das Verfahren.

 

Damit Betroffene entscheiden können, wie sie die zusätzlichen Betreuungsleistungen im Pflegealltag für eine größtmögliche Entlastung am besten einsetzen, hat die Pflegeberatung in Kamen einige Tipps zu den zusätzlichen Betreuungsleistungen zusammengestellt. „Ganz wichtig zu wissen ist, dass die zusätzlichen Betreuungsleistungen zweckgebunden sind. Sie können also nicht als Pflegegeld ausgezahlt werden“, unterstreicht Anne Kappelhoff.

 

Die Betreuungsleistungen können unterschiedlich eingesetzt werden:

 

Tagespflege: In einer Tagespflegeeinrichtung werden Pflegebedürftige durch Fachpersonal den ganzen Tag über betreut. Hier können neben den pflegebedingten Kosten auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung durch die zusätzlichen Betreuungsleistungen finanziert werden.

 

Kurzzeitpflege: Eine Kurzzeitpflegeeinrichtung bietet Betreuung und Pflege rund um die Uhr. Hier können neben den pflegebedingten Kosten auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung mit den zusätzlichen Betreuungsleistungen finanziert werden. „Der Vorteil dabei ist, dass sich pflegende Angehörige für mehrere Tage eine Auszeit nehmen und z.B. in Urlaub fahren und selbst erholen können,“ so Anne Kappelhoff.

 

Gruppenbetreuung: Mittlerweile bieten u.a. sowohl Wohlfahrtsverbände als auch private Pflegedienste Gruppenbetreuung für an Demenzkranke an. „Damit können sich pflegende Angehörige in der Woche zumindest einige Stunden Zeit für eigene Interessen nehmen und selbst wieder Kraft tanken“, erläutert Anne Kappelhoff weiter.

 

Stundenweise Betreuung: Demenzerkrankte, die ihre Wohnung nicht mehr verlassen können oder wollen, können eine stundenweise Betreuung zu Hause in Anspruch nehmen. Diese häusliche Betreuung wird sowohl von ambulanten Pflegediensten als auch von geschulten ehrenamtlich Tätigen geleistet.

 

Übertragung von Leistungen ins Folgejahr: Wenn die Leistungen in einem Kalenderjahr nicht ganz oder gar nicht ausgeschöpft werden, kann der nicht genutzte Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.

 

Für weitere Fragen und eine kostenlose und anbieterunabhängige Beratung stehen die Mitarbeiterinnen des kreiseigenen Pflegestützpunktes an der Nordenmauer 18 in Kamen zur Verfügung. Hier ist auch eine Liste aller zugelassenen Betreuungsanbieter im Kreis Unna und deren Kosten erhältlich.

 

Die Öffnungszeiten des Pflegestützpunktes sind montags bis freitags von 9 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 14 bis 17 Uhr. Ein Kontakt ist auch über Tel. 0 23 07 / 28 99 06 0 oder per E-Mail an psp.kamen@kreis-unna.de möglich.

 

 

Bildzeile: Pflegeberaterin Anne Kappelhoff




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Constanze Rauert, Fon 02303 27-1013, E-Mail constanze.rauert@kreis-unna.de
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