Kreis Unna. (PK) Noch vor einer Woche nannte NRW-Verkehrsminister Groschek den Jahresbeginn 2013 als Zeitpunkt für die Wiedereinführung der sog. Altkennzeichen. Jetzt wird alles doch noch schneller kommen. Auf Antrag der zuständigen Oberbürgermeister und Landräte in Nordrhein-Westfalen hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit Schreiben vom 12. November 2012 für insgesamt elf ausgelaufenen Fahrzeugkennzeichen die Zustimmung zur Wiedereinführung gegeben.
Dieses nahm das nordrhein-westfälische Verkehrsministerium zum Anlass, den zuständigen Zulassungsbehörden nunmehr anheim zu stellen, diese Kennzeichen „ab sofort“ wieder zuzuteilen. Damit ist endgültig der Weg frei für die Ausgabe des LÜN-Kennzeichens.
Um jedoch eine Überfrachtung des „normalen“ Zulassungs-Tagesgeschäftes mit entsprechend negativen Auswirkungen auf das Dienstleistungsgeschäft möglichst weitgehend zu vermeiden, hält es die Kreisverwaltung für erforderlich, in den ersten Wochen ein gesteuertes Vorgehen bei der Umkennzeichnung von Fahrzeugen auf LÜN-Kennzeichen an den Tag zu legen.
An folgenden Tagen werden daher folgende Sonderöffnungszeiten in der Zulassungsstelle in Lünen angeboten: Samstags (24.11., 01.12 und 08.12.) jeweils von 8 bis 12 Uhr und montags (26.11., 03.12. und 10.12.) jeweils von 13.30 bis 17.30 Uhr. An den drei Samstagen stehen jeweils sieben Kundenschalter für das LÜN-Kennzeichengeschäft zur Verfügung. Eine vorherige Terminvereinbarung ist jedoch Voraussetzung, um zu den vorgenannten Sonderöffnungszeiten sein Fahrzeug auf ein LÜN-Kennzeichen umzurüsten.
Eine Terminvereinbarung kann über einen Zeitraum von drei Wochen erstmals ab 15. November jeweils von 8 bis 16 Uhr unter Tel. 0 23 03 / 27-37 37 erfolgen. Über eine Rufumleitung stehen hier an vier Arbeitsplätzen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung, um mit den Kunden Termine zu vereinbaren. Einzelne Termine können auch für die normalen Öffnungszeiten vereinbart werden. Hier steht jedoch jeweils nur ein Kundenschalter für die Umkennzeichnungen zur Verfügung.
Zu den o.g. Sonderöffnungszeiten ist nur die sogenannte Umkennzeichnung, also die spezielle Kennzeichenänderung von bereits auf UN-Kennzeichen zugelassenen Fahrzeugen auf LÜN-Kennzeichen möglich. Andere Zulassungsgeschäftsvorgänge (z.B. Neuzulassungen, Umschreibungen, Abmeldungen, Adressänderungen, Eintragung von technischen Änderungen) können zu den Sonderöffnungszeiten nicht vorgenommen werden.
Günter Sparbrod, Leiter Fachbereich Straßenverkehr beim Kreis Unna, weist darauf hin, dass zu den Sonderöffnungszeiten sicherlich nicht alle Umkennzeichnungswünsche abgearbeitet werden können. Nach Ablauf der ersten drei Wochen nach Wiedereinführung des LÜN-Kennzeichens wird die Umkennzeichnung auf LÜN-Kennzeichen in das normale Zulassungs-Tagesgeschäft integriert.
Sparbrod weist darauf hin, dass den wechselwilligen Kunden nichts verloren geht. Bei den Umkennzeichnungen handelt es sich nicht um dringende, zeit- oder terminkritische Änderungen. Insofern bittet Sparbrod um Verständnis, dass in den ersten Wochen ein Vorgehen geplant ist, das den Kundenzulauf kanalisiert. Allerdings: Wer eine ganz normale Fahrzeugzulassung vornehmen möchte, kann diese – wie üblich – zu den normalen Öffnungszeiten in den Zulassungsstellen in Unna und Lünen vornehmen lassen. Sollte dabei LÜN gewünscht sein, wird dieses ab 26. November möglich sein.