Kreis Unna. (PK) Wer kennt es nicht: Kurz vor dem Weihnachtsfest und spätestens zu Silvester wird die Wohnung noch mal gründlich auf Vordermann gebracht, die Küche gewienert, das Bad geschrubbt, die Fenster geputzt, Wäsche und Auto gewaschen. Schließlich soll alles fürs Fest, die Festtagsgäste oder – wegen der guten Vorsätze zum Thema Aufräumen, Saubermachen, Abwaschen und Co. - spätestens zum Beginn des neuen Jahres glänzen.
Ohne Wasser läuft da nichts. Damit beim Warten aufs Christkind der Umweltgedanke nicht ganz aus dem Blickfeld gerät, hat der Kreis Unna als Untere Wasserbehörde eine Tipp-Liste zusammengestellt – übrigens mit ganzjähriger Gültigkeitsdauer.
Putzabwässer, die z.B. bei der Treppenhausreinigung anfallen, dürfen nicht in Hof- oder Straßengullys geschüttet werden, die an die Regenwasserkanalisation angeschlossen sind. Über die Regenwasserkanäle gelangt dieses Schmutzwasser ungeklärt in unsere Gewässer. Deshalb sollte der Putzeimer immer im Waschbecken oder in der Toilette ausgeleert werden.
sollten sparsam verwendet werden. Die in den Mitteln enthaltenen chemischen Substanzen werden in Kläranlagen oft nur unzureichend abgebaut und gelangen so lediglich verdünnt in unsere Gewässer, die also trotzdem belastet werden. Besonders gewässerschädlich sind aggressive Rohrreinigungsmittel. Deshalb sollten mechanische Abflussreiniger wie die altbekannte Saugglocke oder die Reinigungsspirale verwendet werden.
enthalten verschiedene Substanzen, die in Kläranlagen nur teilweise abgebaut werden können. Sie sollten deshalb sparsam verwendet werden. Die Waschmittelmenge richtet sich nach der Wasserhärte. Der Härtegrad kann bei den Stadtwerken vor Ort erfragt werden.
sollten nur gut gefüllt betrieben werden – das spart nicht nur Wasser, sondern schont auch den Geldbeutel.
die beim Braten und Frittieren anfallen, gehören nicht in Waschbecken oder Toilette, denn sie verkleben die Rohrleitungen. Haushaltsreste an Brat- und Frittierölen gehören gut verpackt (Kunststoffbehälter, reißfeste Tüten) in den Hausmüll.
wie Lebensmittelreste, Zigarren- und Zigarettenreste, Windeln, Binden, Tampons, Ohrenstäbchen, leere Verpackungen etc. gehören in die Mülltonne! Sie können nicht nur die Rohre verstopfen, sondern müssen auch mit großem Aufwand bei der Abwasserreinigung wieder herausgeholt werden.
Bei jeder Autowäsche tropft öl- und reinigungsmittelhaltiges Schmutzwasser herunter. Daher Hände weg von der Selbstwäsche auf dem Hof oder auf der Straße - letzteres ist in vielen Städten und Gemeinden ohnehin verboten. Moderne Waschanlagen senken den Wasserverbrauch, sie führen das Waschwasser in einem Kreislauf und reinigen das abfließende öl- und reinigungshaltige Abwasser.
aus dem Kraftfahrzeugbereich darf nicht in das Abwasser gelangen, da es in Kläranlagen nicht abgebaut werden kann. Es gelangt lediglich verdünnt in die Gewässer.
sind Sonderabfälle und gehören auf keinen Fall ins Abwasser. Sie können die Mikroorganismen in der Kläranlage nachhaltig schädigen. Viele derartige Stoffe werden in Kläranlagen nicht abgebaut und gelangen lediglich verdünnt in unsere Gewässer.
sind Gifte. Auf sie sollte möglichst ganz verzichtet werden. Auf keinen Fall darf die Spritzbrühe in den Ausguss geschüttet werden, da die biologische Funktion der Kläranlagen empfindlich gestört wird.