Verkaufsoffene Sonntage bis zum 31. Januar anzeigen
Erlass von Rechtsverordnungen für Sonntagsöffnungen 2013
Auf Grundlage des Ladenöffnungszeitengesetzes von Sachsen-Anhalt kann die Landeshauptstadt Magdeburg jährlich pro Stadtgebiet vier verkaufsoffene Sonntage aus besonderem Anlass festsetzen. Alle interessierten Händler bzw. deren Interessenvertreter werden gebeten, die für 2013 geplanten verkaufs-offenen Sonntage unter Benennung des besonderen Anlasses bis zum 31. Januar anzuzeigen.
Ziel ist es, diese Sonntage verbindlich einordnen zu können und zahlenmäßige Überschreitungen zu vermeiden. Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtssprechung sollten jedoch nicht mehr als zwei aufeinanderfolgende Sonntage ausgewählt werden.
Die Informationen nimmt der Fachdienst Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten (Neues Rathaus, Bei der Hauptwache 4) bis zum 31. Januar 2013 entgegen. Für Rückfragen steht die zuständige Mitarbeiterin des Fachdienstes, Frau Fuchs, unter der Rufnummer Tel. 03 91/5 40 20 48 zur Verfügung.
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