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Kreis rät zur Vorsicht


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11. Januar 2013

Kreis rät zur Vorsicht

Altkleidersammlung in Lünen nicht zulässig

Kreis Unna. (PK) Unbekannte verteilen derzeit an Lüner Haushalte Faltblätter, die auf eine Sammlung von Altkleidern und Schuhen hinweisen und den Eindruck erwecken, als stammten sie von einer caritativen Einrichtung. Die Sammlung wurde aber nicht angezeigt; ist also nicht zulässig. Darauf weist der Kreis Unna als zuständige Abfallbehörde hin.

 

„Wer jetzt Kleider und Schuhe bereitstellt, kann deshalb nicht sicher sein, wo die Sachen landen und wer mit diesen Wertstoffen Geld verdient“, so Kreissprecherin Constanze Rauert. Der Kreis rät deshalb allen, die Altkleider und Schuhe abgeben möchten, die grünen Sammelcontainer der GWA oder anderer caritativer Organisationen zu nutzen. „Sie sollten dabei unbedingt darauf achten, dass die Beschriftung der Container eindeutig auf die Organisation hinweist“, so Rauert weiter.

 

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen Altkleidersammlung drei Monate vor dem Sammlungstermin bei der Abfallbehörde beim Kreis angezeigt werden. Eine solche Anzeige lag bis Freitag (11. Januar) jedoch nicht vor.

 




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Constanze Rauert, Fon 02303 27-1013, E-Mail constanze.rauert@kreis-unna.de
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