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Presseinformation

20. März 2013
Hähnchenmastanlage „Neuenkirchen-Vinte“: Landkreis Osnabrück führt das Verfahren!
Kreis Steinfurt ist als Träger öffentlicher Belange gehört worden
Kreis Steinfurt. Im niedersächsischen Neuenkirchen-Vinte (Landkreis Osnabrück) ist die Erweiterung einer bestehenden Hähnchenmastanlage auf insgesamt rund 240.000 Plätze geplant. Der Genehmigungsantrag liegt dem Landkreis Osnabrück als zuständige Verfahrens- und Genehmigungsbehörde vor.

In der Öffentlichkeit gibt es derzeit Diskussionen über die Rolle des Kreises Steinfurt in diesem Verfahren. Hierzu stellt Heiner Bücker, Leiter des Umwelt- und Planungsamtes des Kreises Steinfurt, klar: „Der Landkreis Osnabrück ist Genehmigungsbehörde und verfahrensführende Stelle. Er entscheidet in eigener Zuständigkeit!“ Der Kreis Steinfurt sei als Träger öffentlicher Belange hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen der Naturschutzgebiete Recker Moor und Düsterdieker Niederung, die westlich und süd-östlich zu der Hähnchenmastanlage liegen, um Stellungnahme gebeten worden. „Weil die Naturschutzgebiete in 1000 bis 3000 Metern Entfernung nicht in der Hauptwindrichtung der Anlage liegen und zudem Abluftreinigungsanlagen geplant sind, geht die Untere Landschaftsbehörde nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung der Gebiete aus“, erklärt Bücker. Ein unabhängiges Büro (ÖKON, Münster) habe die Umweltverträglichkeit für das Bauvorhaben untersucht und unter Berücksichtigung der vorgesehenen Abluftreinigungsanlage festgestellt, dass die umliegenden Naturschutzgebiete außerhalb des Einwirkungsbereichs der Anlage liegen.


Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de