Kreis Unna. (PK) Derzeit werden an Werner Haushalte Faltblätter verteilt, die auf eine jetzt anstehende Sammlung von Altkleidern und Schuhen hinweisen und den Eindruck erwecken, als stammten sie von einer caritativen Einrichtung. Nur in kleiner Schrift ist auf dem Faltblatt ersichtlich, dass es sich um eine gewerbliche Sammlung handelt. Diese gewerbliche Sammlung wurde nicht angezeigt und ist daher nicht zulässig. Darauf weist der Kreis Unna als zuständige Abfallbehörde hin.
Angezeigt hingegen und damit zulässig sind die ebenfalls zurzeit in Werne durchgeführten gemeinnützigen Sammlungen der Kolpingsfamilie als caritativer Organisation.
Der Kreis rät grundsätzlich allen, die Altkleider und Schuhe abgeben möchten, die grünen Sammelcontainer der GWA oder anderer caritativer Organisationen zu nutzen. „Sie sollten dabei unbedingt darauf achten, dass die Beschriftung der Container eindeutig auf die Organisation hinweist“, so Kreissprecherin Constanze Rauert.
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen Altkleidersammlungen drei Monate vor dem Sammlungstermin bei der Abfallbehörde beim Kreis angezeigt werden. Bereits vor zwei Wochen hatte der Kreis zur Vorsicht geraten, als in Werne Faltblätter für nicht genehmigte Sammlungen auftauchten.