Kreis Unna. (PK) Immer wieder kommt es vor, dass Bruten von Mauerseglern bei Baumaßnahmen aus Unkenntnis oder Unachtsamkeit gefährdet oder beseitigt werden. Die Untere Landschaftsbehörde bittet deshalb darum, beim Bauen auf die Vögel Rücksicht zu nehmen.
Mit ihren „srieh-shrieh“-Rufen ziehen sie jedes Jahr pünktlich ab Ende April/Anfang Mai ihre Kreise am Himmel über den Kreis Unna. Mauersegler sind es, die mit ihren sichelförmigen Flügeln zwar aussehen wie Schwalben, aber mit diesen nicht verwandt sind. Nur drei bis dreieinhalb Monate bleiben die bis zu über 200 Stundenkilometer schnellen Flieger in den Brutgebieten, um ihren Nachwuchs aufzuziehen und anschließend den Winter in Äquatorialafrika zu verbringen.
Beinahe das gesamte Leben der Vögel spielt sich in der Luft ab. Dort finden sie ihre Nahrung (Fluginsekten wie Blattläuse, schwärmende Ameisen, Nachtfalter, aber auch Kerbtiere), sammeln durch die Luft wirbelndes Nestbaumaterial (u.a. wollige Weiden- und Pappelsamen, Haare, Federn, Halme), sie paaren sich in der Luft und selbst das Schlafen erfolgt fliegend in luftiger Höhe.
Eine weitere Besonderheit zeichnet den Mauersegler aus. Bei einer aufkommenden Schlechtwetterperiode mit entsprechender Nahrungsknappheit können sie den Tiefdruckgebieten ausweichen, selbst wenn diese noch hunderte Kilometer entfernt sind. Die Tiefdruckgebiete (Zyklone) werden umflogen, um anschließend – oft erst nach ein bis zwei Wochen – zum Ausgangspunkt zurückzukehren. Diese so genannten zyklonalen Wetterflüge, die oft mehrere tausend Kilometer lang sein können, finden hin und wieder auch in der Brutzeit statt. Die Jungvögel müssen dann während der Abwesenheit der Elterntiere ohne Nahrung auskommen. Dazu verfallen junge Mauersegler in eine Art Hungerstarre, wobei alle Körperfunktionen auf ein Minimum heruntergefahren werden. Auf diese Weise können diese hoch spezialisierten Flugkünstler Nahrungsengpässe überbrücken.
Nur zur Brut nutzen Mauersegler Hohlräume und Spalten in und an meist älteren und mehrgeschossigen Gebäuden wie Wohnhäusern oder Kirchtürmen für die Anlage des Nestes und zur Jungenaufzucht. Die Brutplätze befinden sich hier vornehmlich im Dach- und Traufbereich (unter Dachpfannen, in Mauerspalten, Rolladenkästen). Ursprünglich waren Mauersegler reine Felsbrüter, die sich die Städte und Dörfer mit ihren künstlichen (Gebäude-)„Felsen“ erobert haben. In ihrem nördlichen und östlichen Verbreitungsgebiet brüten Mauersegler gelegentlich auch in verlassenen Spechthöhlen alter Bäume. Aus dem Kreis Unna sind solche Brutstandorte aber nicht bekannt.
Mauersegler sind sehr standorttreu und beziehen immer wieder ihnen bekannte Brutplätze. Durch Umbau, Gebäudeabriss und Sanierungsmaßnahmen – vor allem aber durch effiziente Wärmedämmung, bei der alle Hohlräume oder Spalten verschlossen werden, findet die Art immer weniger Nistplätze vor.
Diese zu beseitigen, ist nach dem geltenden Artenschutzrecht verboten, denn der Mauersegler ist eine besonders geschützte Vogelart. Gleichwohl bestehen Möglichkeiten, dem Mauersegler zu helfen, indem vorhandene Brutplätze erhalten und neue geschaffen werden, ohne dass auf Baumaßnahmen verzichtet werden müsste. Lösungsmöglichkeiten lassen sich in jedem Einzelfall und bei gutem Willen eigentlich immer finden, meint Christian Makala von der Unteren Landschaftsbehörde.
Bei allen geplanten Veränderungen an Gebäuden (insbesondere im Dach und Traufbereich) sollte vorab auf vorhandene Niststandorte von Mauerseglern, aber auch Verstecken von Fledermäusen geachtet werden. Erfahrene Ornithologen bzw. Fledermausexperten können feststellen, ob und wo an dem jeweiligen Haus Vorkommen existieren.
Da Mauersegler nur kurze Zeit im Jahr bei uns sind, lassen sich bei sorgfältiger Planung Bau- und Sanierungsmaßnahmen in den Zeitraum Mitte August bis April und damit außerhalb der Brutzeit der Segler legen. Aber auch außerhalb der Brutzeit stehen die Niststätten unter Schutz und es muss auf den Erhalt des Neststandortes geachtet werden.
Bei Bauarbeiten während der Brutzeit dürfen die Vögel nicht gestört und Nester mit Eiern oder Jungvögeln nicht beseitigt oder verschlossen werden. Auch ist darauf zu achten, dass der Nestzugang nicht durch Baugerüste, Netze oder Planen versperrt und ein genügend großer Abstand gelassen wird.
Lassen sich Nistplätze aus zwingenden Gründen (etwa bautechnischer Art) nicht erhalten, ist in jedem Fall Ersatz zu schaffen. Dafür gibt es verschiedene unauffällige und teils sogar sehr dekorative individuelle Lösungen wie etwa eingemauerte Niststeine, in Fassadenfarbe gestrichene Holzkonstruktionen etc. In jedem Fall empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Unteren Landschaftsbehörde oder einem örtlichen Naturschutzverein, um bereits im Vorfeld auf den Einzelfall zugeschnittene und praktikable Lösungsmöglichkeiten zu finden.
Übrigens verschmutzen Mauersegler Hauswände nicht, wenn Nisthilfen fachgerecht angebracht werden. Hier können dann auch Tauben keinen geeigneten Brutplatz finden.