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11. Juli 2013

Kreis-Veterinärbehörde gibt Tipps

So reisen Sie mit Tieren richtig

Kreis Unna. (PK) Hund und Katze gehören immer dazu. Damit sie die Fahrt in den Urlaub „ihrer“ Familie gut überstehen, sollten ein paar Regeln beachtet werden.

 

Dr. Anja Dirksen von der Kreis-Veterinärbehörde hat ein paar Regeln für eine aus Sicht der Tiere gute Fahrt zusammengestellt.

 

Im In- und Ausland gibt es viele tierfreundliche Hotels, Restaurants und Campingplätze, in denen Hunde akzeptiert werden. „Erkundigen Sie sich aber vorher, ob die Tiere in Ihrer Unterkunft wirklich erwünscht sind“, gibt Dr. Dirksen einen praktischen Tipp. Sie meint außerdem: „ Katzen sollten möglichst zu Hause bleiben und dort betreut werden, denn eine fremde Umgebung ist für sie meistens einfach nur Stress.“

 

Wenn es losgeht, gehören zum Reisegepäck natürlich Futter- und Trinknapf. „Der Trinknapf sollte mit einer Flasche Wasser immer in griffbereit sein“, so Dr. Dirksen. „Auch etwas für die Fellpflege, die Leine für den Hund und eine Notfallapotheke dürfen nicht fehlen.

 

Ein Hund sollte im Auto möglichst immer ganz hinten sitzen, getrennt durch ein stabiles Trenngitter oder im Fußbereich des Beifahrersitzes. Katzen können im angeschnallten Korb auf dem Rücksitz untergebracht werden. Was sonst noch zu beachten ist. hat Tierärztin Dr. Anja Dirksen, Leiterin des Sachgebietes Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, in einer Tipp-Liste zusammengestellt.

 

  • Lassen Sie Ihren Wagen niemals in der prallen Sonne stehen. Tiere halten hohe Temperaturen nicht lange aus. Ein teilweise geöffnetes Fenster reicht nicht aus.

 

  • Auch Tiere können einen Sonnenstich oder Sonnenbrand bekommen. Suchen Sie deshalb schattige Plätze.

 

  • Planen Sie “blasengerechte” Etappenstopps ein, auch bei Fahrten mit der Bahn. Geben Sie dem Hund vor der Fahrt nur leichte Kost. Während der Fahrt sollte gar nicht gefüttert, Trinkwasser dagegen häufig angeboten werden.

 

  • Die „Macht der Gewohnheit“ hilft auch Tieren beim Reisen. Üben Sie die Autofahrt, damit sich das Tier an den ihm zugedachten und möglichst immer gleichbleibenden Platz gewöhnt. Ganz wichtig: Das Tier muss sich mit seiner Transportbox oder dem Brustgeschirr vertraut machen können.

 

„Sicherheit und Bequemlichkeit sind aber nicht alles“, betont Dr. Anja Dirksen. Bei einer Auslandsreise müssen die Tiere zur eindeutigen Identifikation mit Mikro-Chip oder einer lesbaren Tätowierung gekennzeichnet sein. Neben einer gültigen Tollwutschutzimpfung – diese trägt der Haustierarzt im EU-Impfpass ein - benötigen Hunde, Katzen und Frettchen bei Reisen innerhalb der Europäischen Union kein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis mehr. Bei Reisen in Drittländer kann dies jedoch im Einzelfall erforderlich sein.

 

Wichtig auch zu wissen: Für die Wiedereinreise von Hunden, Katzen und Frettchen aus sogenannten „nicht-gelisteten Drittländern“ (z.B. Türkei, Tunesien, Marokko) nach Deutschland ist vor der Abreise eine Tollwut-Tierbestimmung notwendig ist. Ansprechpartner hierfür ist der jeweilige Haustierarzt.




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Constanze Rauert, Fon 02303 27-1013, E-Mail constanze.rauert@kreis-unna.de
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